Zollernalbkreis

Zollernalbkreis zieht die Corona-Notbremse: Was ab Mittwoch gilt

29.03.2021

von Pressemitteilung

Zollernalbkreis zieht die Corona-Notbremse: Was ab Mittwoch gilt

© Pascal Tonnemacher

Die Landkreisverwaltung muss fast alle Lockerungen zurücknehmen (Symbolfoto).

Wegen der anhaltend hohen 7-Tage-Inzidenz und dem diffusen Infektionsgeschehen zieht der Zollernalbkreis die Corona-Notbremse. Was das bedeutet.

Die 7-Tage-Inzidenz im Zollernalbkreis hatte schon von Mittwoch bis Freitag drei Tage in Folge den Grenzwert von 100 überstiegen. Diese liegt dem Landratsamt zufolge aktuell (Stand: 29. März, 16 Uhr) bei 145,8. Nun reagiert die Behörde.

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Denn die Landkreisverwaltung habe im Detail das Infektionsgeschehen geprüft und bewertet. Das Gesundheitsamt stufe dieses weiterhin als sehr diffus ein, heißt es in der Pressemitteilung am Montag weiter.

Was die Notbremse bedeutet

Ab Mittwoch, 31. März, werden deshalb erneut verschärfte Infektionsschutzmaßnahmen umgesetzt. Das bedeute, dass fast alle Lockerungen, die zum 8. März in Kraft getreten sind, wieder zurückgenommen werden müssen.

Folgende Änderungen ergeben sich für den Zollernalbkreis mit Gültigkeit ab Mittwoch, 31. März:

  • Der Einzelhandel darf kein Click & Meet mehr anbieten. Es kann nur noch im Voraus bestellte Ware zu einem vereinbarten Termin abgeholt werden, das sogenannte „Click & Collect“.
  • Schließung von Museen, Galerien, zoologischen und botanischen Gärten sowie Gedenkstätten für den Publikumsverkehr.
  • Schließung von Betrieben zur Erbringung körpernaher Dienstleistungen (Kosmetik-, Nagel-, Massage-, Tattoo-, Sonnen- und Piercingstudios, sowie kosmetische Fußpflegeeinrichtungen und ähnliche Einrichtungen), mit Ausnahme von medizinisch notwendigen Behandlungen, insbesondere Physio- und Ergotherapie, Logopädie, Podologie und Fußpflege.
  • Kunst- und Jugendkunstschulen dürfen nur Online-Unterricht anbieten.
  • Schließung von Außensportanlagen für den Amateur- und individuellen Freizeitsport. Gruppensport im Freien ist nur mit Angehörigen des eigenen und eines weiteren Haushalts, mit insgesamt nicht mehr als fünf Personen erlaubt. Kinder der jeweiligen Haushalte bis einschließlich 14 Jahre zählen dabei nicht mit. Paare, die nicht zusammenleben, zählen als ein Haushalt. Weitläufige Anlagen im Freien wie Golfplätze, Reitanlagen oder auch Tennisplatzanlagen dürfen auch von mehreren individualsportlich aktiven Personen unter Einhaltung der Abstandsregeln genutzt werden. Umkleiden, Aufenthaltsräume und andere Gemeinschaftseinrichtungen, wie sanitäre Anlagen dürfen nicht genutzt werden.

Was noch geöffnet ist

Weiterhin geöffnet unter den aktuellen Hygienevorschriften haben Baumärkte, Gartenmärkte, Blumenhandlungen. Friseurbetriebe und Barbershops dürfen nur öffnen, wenn sie in der Handwerksrolle eingetragen sind.

Zudem hat die Landesregierung am Wochenende beschlossen, dass es keine Verschärfung der Kontaktbeschränkung gibt, schreibt das Landratsamt. Hier bleibe die allgemeine Regelung bestehen: maximal fünf Personen aus nicht mehr als zwei Haushalten.

Dabei zählen Kinder bis einschließlich 14 Jahre nicht mit. Paare, die nicht zusammenleben, gelten als ein Haushalt.

Keine Ausgangssperre bislang

Eine nächtliche Ausgangsbeschränkung gebe es aktuell nicht im Zollernalbkreis. Der Verwaltungsgerichtshof hatte die landesweite Ausgangssperre zuletzt gekippt. Nun will die Landesregierung aber, dass die Landkreise bei Inzidenzen jenseits der 100 die eigentlich vorgesehene nächtliche Ausgangssperre auch wieder konsequent verhängen.

Bildungseinrichtungen betroffen

Das Infektionsgeschehen ist laut Landratsamt und wie bereits berichtet aktuell über den ganzen Landkreis verteilt. In mehreren Kindertageseinrichtungen und Schulen gebe es einzelne Fälle.

„Mittlerweile gehen rund 35 Prozent der Infektionen auf Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene unter 30 Jahre zurück“, berichtet Gesundheitsdezernentin Dr. Gabriele Wagner. Insgesamt gab es seit Ende Februar in über 20 Bildungseinrichtungen Infektionen.

Immer mehr Fälle von Mutationen

Gleichzeitig sei der Anteil der Mutationen, die deutlich ansteckender sind, auf 54 Prozent angestiegen. Seit Dezember sind 95 Prozent der Mutationsfälle die britische Variante.

„Wir wissen, dass die weiteren Verschärfungen unsere Bürger hart treffen. Die Corona-Verordnung lässt hier aber keinen Spielraum“, so Landrat Günther-Martin Pauli.

„Die nächsten Wochen werden für alle nochmal ein Kraftakt – indem wir unsere Kontakte und normales Leben auf ein Minimum reduzieren, um gegen diese Dritte Welle mit all ihren Varianten gemeinsam anzutreten.“

Zuletzt schon Lockerungen zurückgenommen

Erst am Montag vor einer Woche hatte die Landkreisverwaltung erste Lockerungen wieder zurücknehmen müssen, nachdem die Fallzahlen kurz zuvor stark anstiegen und die Inzidenz von 50/100.000 Einwohner überschritten worden war.

Die entsprechende Corona-Notbekanntmachung hat die Landkreisverwaltung am Montag, 29. März, veröffentlicht.

Schnelltests fließen nicht in Statistik ein

Außerdem merkt das Landratsamt an: „Ausschließlich positive PCR-Testungen werden dem Gesundheitsamt gemeldet und fließen in die Statistik mit ein. Ein positives Schnelltestergebnis hat auf die Inzidenz zunächst keine Auswirkungen – dieses muss erst mittels PCR-Testung verifiziert werden.“

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