Zollernalbkreis

Rückblick auf 2023: Das waren die wichtigsten und spektakulärsten Fälle vor Gericht in der Region

27.02.2024

von Pressemitteilung

Rückblick auf 2023: Das waren die wichtigsten und spektakulärsten Fälle vor Gericht in der Region

© dpa/Paul Braun

Aus einer Fülle von Verfahren im Jahr 2023 stachen einzelne bei der Staatsanwaltschaft heraus (von links oben im Uhrzeigersinn): der Prozess zum Doppelmord in Albstadt, die Ermittlungen zum Tod der ertrunkenen Zweijährigen in Bingen, ein Impfpassfälscher-Urteil des Bundesgerichtshofs und Äußerungen beim Bürgerdialog zu einer Geflüchtetenunterkunft in Burladingen-Killer.

Aus der Fülle der Verfahren im Jahr 2023 ragten einzelne Verfahren bei der Staatsanwaltschaft Hechingen heraus. Diese sind in der Öffentlichkeit in der Region, auch durch die ZAK-Berichterstattung, auf besonderes Interesse gestoßen. Die Staatsanwaltschaft gibt einen Überblick.

Doppelmord Albstadt: Der Angeklagte wurde mit Urteil vom 20. Oktober 2023 vom Landgericht Hechingen wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Das Landgericht stellte überdies die besondere Schwere der Schuld fest. Die Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung wurde durch das Gericht vorbehalten. Das Urteil ist rechtskräftig.

Ertrunkenes zweijähriges Mädchen in Bingen: Die Staatsanwaltschaft geht nach dem Abschluss der kriminalpolizeilichen Ermittlungen davon aus, dass das Mädchen kurz vor Weihnachten vergangenen Jahres selbstständig und von der Mutter unbemerkt die Wohnung verlassen und sich dann zum nahe gelegenen Flussufer begeben hat und dort aus Unachtsamkeit in den Fluss gefallen ist. Die Ermittlungsakten gingen am 20. Februar bei der Staatsanwaltschaft ein und wurden dem Verteidiger der beschuldigten Mutter zur Einsicht und zur Gewährung rechtlichen Gehörs übersandt. Die angekündigte Stellungnahme des Verteidigers wird derzeit abgewartet, bevor über den Abschluss des Ermittlungsverfahrens entschieden wird.

Impfbuchfälschung: Auf eine Revision der Staatsanwaltschaft hin, hat der Bundesgerichtshof am 12. Juli 2023 einen Freispruch des Landgerichts Hechingen vom 11. April 2022 aufgehoben und die Sache an das Amtsgericht Balingen zurückverwiesen. Der Angeklagte hatte am 8. November 2021 einer Apothekenmitarbeiterin in Schömberg ein gefälschtes gelbes Impfbuch vorgelegt. Während das Landgericht den Angeklagten aus rechtlichen Gründen freigesprochen hatte, stellte der Bundesgerichtshof nunmehr klar, dass in diesem Fall auch eine Urkundenfälschung und damit eine Strafbarkeit vorliege. Die Rechtsfrage wurde durch den Bundesgerichtshof damit abschließend geklärt.

Bürgerdialog in Killer: Eine Frau aus Burladingen, die während des Bürgerdialogs am 19. Juli 2023 lautstark äußerte, dass – im Falle einer Unterbringung von geflüchteten Menschen in der ehemaligen Gaststätte Lamm – dann das Gebäude besetzt oder in Brand gesteckt („abgefackelt“) würde, ist mit mittlerweile rechtskräftigem Strafbefehl des Amtsgerichts Hechingen vom 13. November 2023 wegen Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten gemäß § 126 StGB zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen verurteilt worden. Die Äußerung der Frau konnte insbesondere durch zwei bei der Veranstaltung anwesende Polizeibeamte vernommen werden, was zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft Hechingen führte.

Geiselnahme in Balingen: Am 6. November 2023 wurde nach Anklage der Staatsanwaltschaft ein mittlerweile 36-jähriger Angeklagter vom Landgericht Hechingen wegen Geiselnahme in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt. Daneben wurde die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung gegen den vorbestraften Mann angeordnet. Dem Angeklagten wurde vorgeworfen, am 23. April 2023 im Keller eines Anwesens in Balingen den damals 17-jährigen Geschädigten mittels einer Pistole und eines Skalpells mit dem Tod bedroht zu haben, um dem Geschädigten das ernsthafte Versprechen abzupressen, zukünftigen Aufträgen des Angeklagten Folge zu leisten. Hiernach soll der Angeklagte den Geschädigten gegen die Kellerwand gedrückt und mindestens 15 Sekunden lang am Hals gewürgt haben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Großbrand in Gammertingen: Die Staatsanwaltschaft beantragte beim Amtsgericht Sigmaringen gegen den verantwortlichen Pyrotechniker einen Strafbefehl wegen fahrlässiger Brandstiftung. Der Strafbefehl sah eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen vor. Dem Angeklagten wird im Wesentlichen vorgeworfen, am 23. Juli 2022 ab etwa 23.10 Uhr auf dem Gelände der Firma Reifen Göggel in Gammertingen ein Feuerwerk abgebrannt zu haben. Dabei hätte der Angeklagte nach Auffassung der Staatsanwaltschaft erkennen können und müssen, dass die Folie der auf dem Gelände lagernden Reifenstapel durch herunterfallende, noch heiße Bestandteile des Feuerwerks entzündbar war. In der Folge entzündeten sich die Reifen, worauf sich der Brand entwickelte. Gegen den Strafbefehl wurde Einspruch eingelegt. Ein Termin zur Hauptverhandlung steht noch nicht fest.

Versuchter Mord in Sigmaringen: Wegen des Verdachts des versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung beziehungsweise Beihilfe hierzu hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen einen 21-jährigen und einen 22-jährigen Mann zum Schwurgericht des Landgerichts Hechingen erhoben. Dem 22-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, am 6. Juli 2023 gegen 21.55 Uhr in Sigmaringen mehrfach auf einen damals ebenfalls 22-jährigen Mann eingestochen zu haben. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft wollte der Angeklagte sich dafür rächen, dass der Geschädigte am 2. Juli 2023 auf den betrunkenen Angeklagten uriniert hat und hiervon ein Video gefertigt wurde. Dem 21-jährigen Angeklagten wird Beihilfe hierzu vorgeworfen, indem er in Kenntnis der Rachepläne seines Bekannten diesen zum Tatort gefahren und wieder mitgenommen hat. Nach dem Tatgeschehen flüchtete der 22-jährige Angeklagte nach Frankreich in einen Pariser Vorort. Dort konnte er am 18. August 2023 festgenommen und auf Betreiben der Staatsanwaltschaft nach Deutschland ausgeliefert werden. Die Hauptverhandlung vor dem Landgericht Hechingen dauert an.

Sprengungen auf einem ehemaligen Bundeswehrgelände: Am 21. November 2023 verurteilte das Amtsgericht – Schöffengericht – Sigmaringen drei Angeklagte insbesondere wegen Brandstiftung in Tateinheit mit Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion beziehungsweise Beihilfe hierzu. Den Angeklagten wurde mit Anklageschrift der Staatsanwaltschaft zur Last gelegt, sich am 7. März 2023 gegen 3.30 Uhr zu einem ehemaligen Bundeswehrgelände in Sigmaringen-Jungnau begeben und den Zaun überklettert beziehungsweise unberechtigt das Gelände betreten zu haben. Aus einem dortigen Bunker entnahm der Haupttäter mehrere sogenannte Kugelbomben, die üblicherweise bei Großfeuerwerken abgebrannt werden. Der Haupttäter sprengte sodann mit diesen Kugelbomben mehrere auf dem Gelände abgestellte Fahrzeuge und setzte eine Lagerhalle in Brand. Die beiden anderen Angeklagten sollen hierzu Hilfe geleistet haben, indem sie insbesondere das Fluchtfahrzeug bereithielten und Videos von der Tat aufgezeichnet haben sollen. Der Haupttäter wurde rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt. Die weiteren Beteiligten wurden wegen Beihilfe zum Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion zu einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe zur Bewährung beziehungsweise zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen verurteilt. Das Urteil ist lediglich hinsichtlich des Haupttäters rechtskräftig.

„Spreizung“ von Geldautomaten: Durch Urteil vom 20. Juli 2023 wurden nach einer mehrtägigen Hauptverhandlung insgesamt acht kosovarische Angeklagte vom Landgericht Hechingen insbesondere wegen schweren Bandendiebstahls zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt. Die beiden Haupttäter erhielten Haftstrafen von deutlich über sieben Jahren. Insgesamt wurden gegen die Angeklagten Freiheitsstrafen im Umfang von 29 Jahren ausgeworfen. Die Tätergruppierung hatte sich auf die „Spreizung“ von Geldautomaten spezialisiert und bei der Tatausführung hydraulische Spreizgeräte verwendet. Tatorte waren in Sigmaringen, Herdwangen-Schönach, Sauldorf, Löffingen, Rosenberg und Titisee-Neustadt. Fünf Angeklagte haben das Urteil mit dem Rechtsmittel der Revision angefochten. Hierüber hat der Bundesgerichtshof bislang noch nicht entschieden. Bei drei Angeklagten ist das Urteil rechtskräftig.

Erpressung in Pfullendorf: Die Staatsanwaltschaft hat gegen drei Angeklagte Anklage zur Jugendkammer des Landgerichts Hechingen insbesondere wegen Erpressung und versuchter besonders schwerer räuberischer Erpressung erhoben. Den drei Angeklagten wird im Wesentlichen vorgeworfen, sich ab Mitte des Jahres 2022 zusammengeschlossen zu haben, um die von ihnen als leichtes und einfältiges Opfer ausgemachte 51-jährige Geschädigte im bewussten und gewollten Einvernehmen um Geld zu erpressen. Die Angeklagten sollen der Geschädigten vorgespiegelt haben, ein Video von ihr im Internet veröffentlichen zu wollen, sollte sie den Geldforderungen nicht nachkommen. Nachdem die Geschädigte mehrfach auf die Geldforderungen eingegangen sei, sollen ihre Mittel irgendwann erschöpft gewesen sein, was die Angeklagten dazu veranlasst haben soll, den Druck auf die Geschädigte zu erhöhen, worauf sie die Geschädigte am 17. Januar 2023 im Stadtgebiet von Pfullendorf in ein Auto gelockt und dort unter Vorhalt einer Schusswaffe bedroht haben sollen. Die Geschädigte sei danach an ihrer Arbeitsstelle abgesetzt worden. Da die Arbeitskollegen der Geschädigten aufgrund deren verängstigten und aufgelösten Zustandes die Polizei alarmierten, kam es an diesem Tag zu keiner Geldübergabe. Termine für die Hauptverhandlung sind ab dem 14. Mai 2024 bestimmt.

Angriff auf Notfallsanitäter in Hechingen: Die Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen einen nunmehr 34-jährigen Beschuldigten erhoben. Diesem wird vorgeworfen, am späten Abend des 18. August 2023 in der gemeinsamen Ehewohnung in Hechingen seine Ehefrau mehrfach geschlagen und eine Treppe hinuntergestoßen zu haben. Nachdem eine RTW-Besatzung auf einen Notruf hin die Örtlichkeit angefahren und sich ein Notfallsanitäter in der Wohnung befunden hatte, soll der Beschuldigte den Notfallsanitäter die Treppe hinuntergestoßen, mehrfach auf diesen eingeschlagen und ihn überdies bedroht haben. Über die Eröffnung des Hauptverfahrens ist vom Amtsgericht Hechingen noch nicht entschieden worden. Ein Termin zur Hauptverhandlung ist daher noch nicht bestimmt.

Falscher Polizeibeamter in Rosenfeld: Der 34-jährige Angeklagte wurde nach Anklage der Staatsanwaltschaft am 20. Dezember 2023 vom Amtsgericht – Schöffengericht – Hechingen wegen banden- und gewerbsmäßigen Betruges – unter Einbeziehung einer weiteren Strafe – zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Am 28. November 2022 wurde einem in Rosenfeld wohnenden 83-jährigen Geschädigten am Telefon von falschen Polizeibeamten vorgespiegelt, dass gegen eine unbekannte Betrügerbande ermittelt werde und der Geschädigte zur Überführung der Täter beitragen könne. So getäuscht, hob der Geschädigte 11.500 Euro von seinem Girokonto ab und übergab den Betrag am selben Tag an den Angeklagten in Binsdorf, der das Geld absprachegemäß in Weinsberg an eine unbekannte Person übergab. Für seine „Läufertätigkeit“ erhielt der Angeklagte 500 Euro. Das Urteil ist rechtkräftig.

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