Schömberg / Hechingen / Rottweil

Bundesgerichtshof muss entscheiden: Landgericht spricht Impfpass-Fälscher aus Rottweil frei

12.04.2022

Von Pascal Tonnemacher

Bundesgerichtshof muss entscheiden: Landgericht spricht Impfpass-Fälscher aus Rottweil frei

© Lea Irion

Der angeklagte Mann, so schreibt das Landgericht, habe durch die Vorlage des Impfnachweises ein digitales Impfzertifikat bekommen wollen (Symbolfoto).

Ein Mann aus Rottweil soll – vor einer entsprechenden Gesetzesänderung – in einer Apotheke in Schömberg einen gefälschten Impfnachweis vorgelegt haben, um ein digitales Impfzertifikat zu bekommen. Ob er sich damit strafbar gemacht hat, wird nun wohl der Bundesgerichtshof entscheiden. Denn nachdem das Landgericht Hechingen den 52-Jährigen freigesprochen hatte, hat die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt.

Innerhalb der Rechtswissenschaft sind sie sich uneins und höchstrichterlich geklärt ist die Frage im Grundsatz bislang auch nicht: Hat sich ein 52-Jähriger aus Rottweil der Urkundenfälschung strafbar gemacht, indem er am 8. November 2021 einen gefälschten Impfnachweis in einer Apotheke in Schömberg vorgelegt hat, um ein digitales Impfzertifikat zu bekommen (wir berichteten)?Der entsprechende Para...

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