Zollernalbkreis

Steigen die Corona-Neuinfektionen im Zollernalbkreis weiter an, folgen bald schärfere Maßnahmen

10.12.2020

von Pressemitteilung

Steigen die Corona-Neuinfektionen im Zollernalbkreis weiter an, folgen bald schärfere Maßnahmen

© H_Ko - stock.adobe.com

Die Corona-Neuinfektionen gehen einfach nicht drastisch zurück. (Symbolbild)

Die 7-Tages-Inzidenz pro 100.000 Einwohner hat sich in kürzester Zeit um einen Wert von 150 eingependelt. Über 500 Personen sind aktuell mit SARS-CoV-2 infiziert. Der Landkreis wird, wenn der Inzidenzwert drei Tage in Folge über 200 liegt, Maßnahmen wie strengere Ausgangsregelungen und weitere Kontaktbeschränkungen verfügen.

Weiter informiert das Landratsamt in einer Pressemitteilung: Das Infektionsgeschehen ist weiterhin über den gesamten Kreis verteilt und lässt sich nicht (mit Ausnahme vereinzelter Einrichtungen) auf bestimmte Bereiche zurückführen. „Die meisten Ansteckungen kommen immer noch aus dem privaten Umfeld. Daher appellieren wir erneut, auf alle nicht zwingend notwendigen Kontakte zu verzichten“, so Gesundheitsdezernentin Dr. Gabriele Wagner.

Kontaktnachverfolgung ist gewährleistet

Viele der Fälle sind dem Gesundheitsamt bereits als Kontaktpersonen bekannt. Trotz der gestiegenen Fallzahlen kann das Gesundheitsamt des Zollernalbkreises dank massiver Personalaufstockung in den letzte Wochen derzeit weiterhin die Kontaktnachverfolgung gewährleisten.

November markiert neuen Rekord: 842 Neuinfektionen

Seit Beginn der Pandemie hat der Monat November mit 842 Neuinfektionen den Höchstwert erreicht. Im April waren es 648 Infektionen an Covid-19 und im März 419. In der Altersstruktur zeigt sich, dass sich vermehrt Personen Anfang 20 bis Mitte 30 und zwischen Anfang und Mitte 50 Jahren infizieren.

Quarantäne von 14 auf 10 Tage verkürzt

Mit der neuen Corona-Verordnung hat sich die Quarantäne für enge Kontaktpersonen (KP1) von 14 auf 10 Tage verkürzt. Neu ist ebenso die sogenannte Cluster-Regelung in den Schulen: Schüler haben ab dem fünften Tag die Möglichkeit, die Quarantäne mittels negativen Tests auf das Virus SARS-CoV-2 frühzeitig zu beenden.

Ob es sich um einen Cluster-Fall handelt, entscheidet in jedem Einzelfall das Gesundheitsamt (anhand der örtlichen Gegebenheiten, Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung, regelmäßiges Lüften). Die Kategorie Cluster-Schüler gilt nur für Schüler, die im Kontakt mit einem positiv getesteten Schüler standen und nicht für Lehrerkräfte.

Die 200 ist die magische Marke

Wenn der Inzidenzwert die Grenze 200 überschreitet, muss die Landkreisverwaltung per Allgemeinverfügung weitergehende Regelungen zur Eindämmung der Pandemie verfügen wie eine Ausgangssperre zwischen 21 und 5 Uhr.

Das Verlassen der Wohnung in dieser Zeit ist dann nur bei triftigen Gründen wie die Ausübung beruflicher Tätigkeiten einschließlich der Teilnahme Ehrenamtlicher an Einsätzen von Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungsdienst oder Inanspruchnahme medizinischer, therapeutischer und veterinärmedizinischer Versorgungsleistungen erlaubt.

Auch Friseure könnten wieder betroffen sein

Zu den weiteren Maßnahmen, die von der neuen Allgemeinverfügung umfasst sind, zählen beispielsweise die verpflichtende Schließung von Friseurbetrieben, Barbershops und Solarien sowie von Sportstätten auch für den Schulbetrieb.

„Jeder Einzelne von uns kann mit seinem Verhalten dazu beitragen, dass es gar nicht so weit kommen muss“ appelliert Landrat Günther-Martin Pauli an den „gesunden Menschenverstand“ der Bevölkerung.

Infizierte sollen mithelfen

Infizierte Personen können das Gesundheitsamt unterstützen, indem sie ihre eigenen Kontaktpersonen vorab erfassen. Wichtig dabei: Der Infizierte soll überlegen, wo er 2-3 Tage vor Symptombeginn war und die entsprechenden Namen der Kontakte und deren Erreichbarkeit aufschreiben.

Hilfreich ist es, wenn man gleich mitnotiert, wie eng der Kontakt war (über 15 Minuten ohne Maske, ca. 30 Minuten mit Maske ohne Abstand oder 30 Minuten in einem schlecht gelüftetem Raum).

Lage wird genau beobachtet

Das Landratsamt wird die Lage weiterhin engmaschig beobachten und entsprechend des aktuellen Infektionsgeschehens reagieren. Weiterhin gelten die gängigen Schutzmaßnahmen – Abstand, Hygiene, Alltagsmaske + regelmäßiges Lüften – und sich nur auf zwingend notwendige Kontakte zu beschränken.

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