Burladingen

Waffen für „Systemzusammenbruch“: Oberlandesgericht bestätigt Urteil gegen Burladinger Prepper

22.07.2020

von Pressemitteilung des Landgerichts Hechingen

Waffen für „Systemzusammenbruch“: Oberlandesgericht bestätigt Urteil gegen Burladinger Prepper

© Pascal Tonnemacher

Das Urteil des Landgerichts Hechingen ist bestätigt worden (Symbolfoto).

Das Oberlandesgericht in Stuttgart hat die Verurteilung eines heute 60-Jährigen Burladingers wegen Verabredung zum unerlaubten Erwerb der tatsächlichen Gewalt über Kriegswaffen zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde, bestätigt. Das teilt das Landgericht Hechingen in einer Pressemitteilung mit.

Der bis dahin unbescholtene Angeklagte war mit Urteil des Schöffengerichts Hechingen vom 26. Juli 2019 zu dieser Strafe verurteilt worden, sein Mittäter zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten, ebenfalls ausgesetzt zur Bewährung. Der Mittäter hatte seine Berufung vor Beginn der Berufungsverhandlung zurückgenommen.

Beide wollten Maschinenpistolen für „Systemzusammenbruch“ kaufen

Verurteilt wurden die beiden, weil sie im Frühjahr 2016 beabsichtigt hatten, mindestens zwei Maschinenpistolen zu erwerben. Sie gehörten laut Landgericht jedenfalls damals der sogenannten „Prepper“-Szene an und wollten Maschinenwaffen besitzen, um für den von ihnen in Deutschland erwarteten „Systemzusammenbruch“ gewappnet zu sein.

Vermeintlicher Lieferant bezahlt mit Geld nur Schulden

Zu diesem Zweck hatten beide insgesamt 5.500 Euro in Albstadt an einen hier lebenden kroatischen Staatsbürger übergeben, der vorgegeben hatte, solche Waffen besorgen zu können.

Tatsächlich verfügte der vorgebliche Lieferant über keine entsprechenden Kontakte, sondern wollte mit dem übergebenen Geld eigene Schulden bezahlen. Zu einer Lieferung von Kriegswaffen kam es deshalb nicht.

Kammer verwirft Berufung

Die Berufungskammer beim Landgericht Hechingen hatte seine dagegen gerichtete Berufung nach zwei Verhandlungstagen verworfen, da es nach Wiederholung der Beweisaufnahme die Überzeugung des Schöffengerichts teilte, dass der Angeklagte entgegen seiner Verteidigung nicht nur den Erwerb einer zur Jagd tauglichen halbautomatischen Schusswaffe beabsichtigte, die nicht dem Kriegswaffengesetz unterfallen würde. Das Urteil ist nun rechtskräftig.

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