Zollernalbkreis

Nach Großbrand bei Reifen Göggel in Gammertingen: Wer bezahlt die Rußschäden?

28.07.2022

Von Lea Irion

Nach Großbrand bei Reifen Göggel in Gammertingen: Wer bezahlt die Rußschäden?

© Jelena Marjanov

Der Großbrand bei Reifen Göggel in Gammertingen hat auch abseits des Firmengeländes Schäden angerichtet.

Bei dem Großbrand auf dem Gelände der Firma Reifen Göggel in Gammertingen kam es zu einer starken Rauchentwicklung, die auch bei Bürgerinnen und Bürgern im Umkreis Schaden verursacht hat: Rußpartikel haben sich auf Obst und Gemüse, auf Terrassenmöbel oder in Sandkästen abgelagert. Wer aber kommt für solche Schäden auf? Wir haben nachgefragt.

Nach dem verheerenden Großbrand in Gammertingen ist die Polizei noch immer damit beschäftigt, die Ursache zu ermitteln. Mittlerweile ist aber auch klar, dass dadurch nicht nur die Firma Reifen Göggel einen Schaden erlitten hat.

Auch Bürgerinnen und Bürger sind betroffen: Rußablagerungen finden sich auf Obst, Gemüse und Gartenkräutern, auf Autos, Terrassenmöbeln, Spiel- und Sportflächen wieder.

Weiterhin Unklarheit im Zollernalbkreis

Das Landratsamt Sigmaringen riet deshalb zu Beginn der Woche, erst einmal nichts aus dem eigenen Garten zu essen, mit dem Auto in die Waschanlage zu fahren, betroffene Flächen zu reinigen und den Sand im Spielkasten auszutauschen.

Ob auch Kommunen im Zollernalbkreis betroffen sind, ist nach wie vor offen. Das könne man erst nach Abschluss der Untersuchungen konkretisieren, wie das Landratsamt Sigmaringen am Dienstag auf Anfrage des ZOLLERN-ALB-KURIER informierte.

Firma beauftragt Dienstleister

Wer aber kommt für die Schäden auf, die durch den Ruß entstanden sind? Die Behörde verweist in dieser Sache auf eine Meldung der Stadt Gammertingen.

„Für Schäden bei Dritten ist die Firma Göggel haftpflichtversichert. Bitte machen Sie Ihren möglichen Anspruch schriftlich geltend“, heißt es dort. Das habe die Firma zusammen mit dem für die Schadensabwicklung eingeschalteten Dienstleister mitgeteilt.

Feuerversicherung schließt Rußschäden ein

„Berechtigte Ansprüche werden bei bestehender Haftung und Vorliegen aller weiteren Voraussetzungen nach den Grundsätzen des Schadensersatzrechts entschädigt“, schreibt die Firma weiter. Ansprüche solle man der Peritos GmbH in Beckum schriftlich melden.

Gleichzeitig werde darauf hingewiesen, dass bei einer bestehenden Feuerversicherung zunächst der jeweilige Versicherer die Reparaturkosten entschädigen müsse.

Dieser könne nicht auf die Firma Göggel verweisen, der Anspruch gegen die Firma Göggel gehe auf den jeweiligen Feuerversicherer über.

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