Zollernalbkreis

Rußpartikel nach Großbrand in Gammertingen: Was das Landratsamt Sigmaringen jetzt rät

25.07.2022

von Pressemitteilung

Rußpartikel nach Großbrand in Gammertingen: Was das Landratsamt Sigmaringen jetzt rät

© IMAGO/vmd-images

Das Landratsamt Sigmaringen lässt Rußpartikel des Großbrands bei Reifen Göggel untersuchen.

Der Großbrand beim Reifenhändler Göggel in Gammertingen hat für die Umwelt wie auch für Bürgerinnen und Bürger weitreichende Folgen. Das Sigmaringer Landratsamt gibt deshalb Tipps, wie mit der Situation umgegangen werden sollte.

Update Dienstag, 17.15 Uhr: Das Landratsamt Sigmaringen hat am Dienstag seine Mitteilung bezüglich der Rußpartikel-Untersuchungen konkretisiert und mit Neufra und Hettingen zwei weitere Orte konkret benannt, in denen besonders viel Rußpartikel niedergegangen seien. Ob dies auch in Kommunen im Zollernalbkreis der Fall war, bleibt weiter offen.

In der Brandnacht waren auch die Bewohner von Bitz, Winterlingen, Straßberg, Albstadt und Burladingen von den Behörden aufgefordert worden, Fenster und Türen geschlossen zu halten. Die Stadtverwaltung in Burladingen bittet nun ihre Bürger, dem Bürgermeisteramt schriftlich mitzuteilen, wenn Rußpartikel oder Ablagerungen festgestellt werden sollten. Die Meldungen würden ans Landratsamt Sigmaringen weitergeleitet.

Mitteilung im Wortlaut

Wortwörtlich heißt es in der dienstäglichen Mitteilung des Sigmaringer Landratsamts: „Im Nachgang zum Brand wurde seitens des Landratsamtes als Umweltbehörde veranlasst, Rußpartikel, die im Umkreis des Brandgeschehens niedergegangen sind, auf ihren Schadstoffgehalt hin analysieren zu lassen. Hierzu wurden am Brandort, an mehreren Stellen auf der Gemarkung Gammertingen (vom angrenzenden Wohngebiet bis zu einzelnen Teilorten Gammertingens) sowie in den angrenzenden Kommunen Neufra und Hettingen Proben entnommen. In diesen Bereichen zeigten sich die schwarzen Partikel besonders. Durch die gezielte Probenentnahme wird es nach dem Erhalt der Untersuchungsergebnisse auch möglich sein, Rückschlüsse für die Gebiete über den Untersuchungsraum hinaus festzustellen.

Bis die Ergebnisse vorliegen, empfehle sich vorsichtshalber Folgendes:

  • Fahrzeuge könne man regulär in einer Waschanlage reinigen. Andere Gegenstände könne man vorsichtig reinigen, wobei das Abwasser über die Kanalisation abzuleiten sei. In der Kläranlage sei in der Folge eine umfängliche Abreinigung der Belastungen sichergestellt.
  • Unnötiges Aufwirbeln der Partikel solle vermieden werden.
  • Rußbehaftetes Obst und Gemüse in Gärten solle man zunächst nicht ernten und verzehren. Wenn die Analyseergebnisse vorliegen, könne je nach Ergebnis ggf. ein Verzehr nach Abspülen mit Wasser wieder möglich werden. Bei Kräutern und ähnlichen Pflanzen empfehle sich bei Rußbesatz direkt eine Entsorgung über den Restmüll.
  • Spiel- und Sportflächen, auf denen sich Partikel finden, solle man ebenfalls bis zur Analyse oder Reinigung nicht nutzen.
  • Für eine Säuberung von betroffenen Kinderspielflächen (bspw. Sandkästen) werde empfohlen, glatte Oberflächen mit haushaltsüblichen Reinigungsmitteln abzuwischen (Abwasser solle in die Kanalisation geleitet werden) und Spielsand auszutauschen.

Eine Verunreinigung des Trinkwassers schließt das Landratsamt aus.

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