Zollernalbkreis

Ausgangssperre und Kontaktregeln: Das gilt ab Montag im Zollernalbkreis

18.04.2021

Von Lea Irion

Ausgangssperre und Kontaktregeln: Das gilt ab Montag im Zollernalbkreis

© Christian Daum/pixelio.de

Ab dem 19. April gelten verschärfte Corona-Regeln (Symbolfoto).

Ab Montag, 19. April, gelten im Zollernalbkreis verschärfte Regeln: Unter anderem kehren die Ausgangssperre und strengere Kontaktregeln zurück. Wir fassen zusammen, was fortan im Zollernalbkreis gilt.

In Baden-Württemberg gilt ab Montag, 19. April, eine angepasste Corona-Verordnung.

Herrscht in einem Stadt- oder Landkreis also an drei Tagen in Folge eine Inzidenz von über 100, treten diese Regeln in Kraft:

  • Kontaktbeschränkungen: Ein Haushalt und eine weitere Person aus einem weiteren Haushalt dürfen sich treffen. Kinder unter 14 Jahren sind davon ausgeschlossen.
  • Ausgangsbeschränkungen: Zwischen 21 und 5 Uhr darf sich niemand ohne triftigen Grund im Freien aufhalten. „Triftige Gründe“ sind beispielsweise der Beruf oder das Gassigehen mit dem Hund.
  • Schulen: Grundsätzlich gilt für alle Klassenstufen: Wechselunterricht plus Testpflicht. Es gilt eine Testpflicht für alle Schüler und Lehrer, unabhängig von der Inzidenz. Steigt die Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen auf über 200, muss am übernächsten Tag auf Fernunterricht umgestellt werden. Die Notbetreuung in den Klassenstufen 1 bis 7 und sonderpädagogische Einrichtungen sind davon weiterhin ausgenommen. Für die Notbetreuung gilt aber ebenfalls eine Testpflicht.
  • Kinderbetreuung: Kitas, Kindergärten und Kindertagesbetreuungen dürfen in Stadt- und Landkreisen mit einer 7-Tage-Inzidenz über 200 nur noch Notbetreuung anbieten.
  • Personenbeschränkungen: Auf einer Verkaufsfläche bis 800 Quadratmeter müssen 20 Quadratmeter pro Person einberechnet werden, bei einer größeren Fläche gelten 40 Quadratmeter pro Person.
  • Schließungen: Bau- und Raiffeisenmärkte schließen. Gartenmärkte bleiben geöffnet. Der Einzelhandel darf kein „Click&Meet“ anbieten. „Click&Collect“ sowie Lieferdienste sind aber weiterhin möglich. Museen und Ausstellungen, Gedenkstätte sowie zoologische und botanische Gärten schließen. Friseurbesuche sind nur noch mit negativen Schnelltests möglich.
  • Sport: Kontaktarmer Sport im Freien und auf Außenanlagen alleine, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts sind möglich.

Eine ausführliche Übersicht listet das Land unter diesem Link auf.

Die Notbremse tritt außer Kraft, wenn die Inzidenz an 5 aufeinanderfolgenden Tagen unter 100 liegt. Lockerungen treten dann am übernächsten Tag in Kraft.

In unserer Corona-Übersicht listen wir tagesaktuell die Inzidenzen der vergangenen fünf Tage auf.

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