Rosenfeld

Windkraft und Photovoltaik: Rosenfelder Räte sorgen sich um die Sternwarte in Brittheim

22.03.2024

Von Daniel Seeburger

Windkraft und Photovoltaik: Rosenfelder Räte sorgen sich um die Sternwarte in Brittheim

© Regionalverband neckar-alb

Die möglichen Standorte für Freiflächen-Photovoltaikanlagen in Rosenfeld.

Wo auf Rosenfelder Gemarkung sind Windkraft- und Photovoltaikanlagen möglich und wo nicht? Und kann man sie verhindern oder eventuell sogar andere Standorte ausweisen? Dr. Peter Seiffert vom Regionalverband Neckar-Alb stand den Gemeinderäten am Donnerstag Rede und Antwort.

Stark betroffen sind die Rosenfelder Teilorte nicht. Insgesamt drei Standorte für Windenergienutzung und drei Flächen für Freiflächen-Photovoltaikanlagen sind vorgesehen. Dabei geht es bei der Windenergie um eine Fläche von 67 Hektar in Heiligenzimmern und eine Fläche von 37 Hektar auf Gemarkung Brittheim. Die ursprünglich vorgesehenen 77 Hektar auf Gemarkung Täbingen werden quasi halbiert, da die angrenzenden Gemeinden Gößlingen und Dietingen im Landkreis Rottweil „quasi von Windenergieflächen eingehaust sind.“

Detaillierte Ausführungen

Dr. Peter Seiffert räumte in seinem Sachvortrag kurierendes Halbwissen und Vermutungen beiseite. „Es ist ein Thema, das heikel ist“, sagte er, referierte über die rechtlichen Rahmenbedingungen und verwies auf die Zuständigkeiten. „Daran müssen wir uns bei der Planung halten“, so der Experte. Der Regionalverband übernehme die Regionalplanung, die Kommunen die Bauleitplanungen, die sogenannten Projektierer die Projektplanung. Diese Projektierer schließen letztlich die Verträge mit den Grundstückseigentümern ab. Die Genehmigungsbehörde ist das Landratsamt.

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Ziel sei es, dass mindestens 1,8 Prozent der Landesfläche für Windenergie vorgehalten werde. Mit einem Satzungsbeschluss im September 2025 soll der gesamte Prozess dann abgeschlossen sein. Was bei Seifferts Ausführungen klar wurde: Nicht auf allen ausgewiesenen Flächen kommen definitiv Windräder. Allerdings sind auch auf weiteren Flächen Windkraftanlagen möglich, so die gesetzlichen Rahmenbedingungen eingehalten werden.

Gesetzliche Rahmenbedingungen

Und diese sind durchaus nicht lax. So müssen Mindestabstände zur Bebauung von einem Kilometer eingehalten werden. Weitere Ausschlusskriterien sind beispielsweise Hubschrauber-Tiefflugstrecken oder Landesverteidigungs- Radaranlagen, wie es in Meßstetten eine gibt – aber auch arten- und naturschutzrechtliche Vorgaben. Auf Gemarkung der Gesamtstadt Rosenfeld sind insgesamt drei Windenergiegebiete mit einer Gesamtfläche von 171 Hektar vorgesehen – allesamt im Westen der Gemarkung gelegen. Zum Vergleich: Im Regionalverband, also den Landkreisen Zollernalb, Tübingen und Reutlingen, sind es 40 Windenergiegebiete.

Gemeinden können mitreden

Bei den Freiflächen-PV-Anlagen sieht die Sache etwas anders aus. Diese müssen über Bebauungspläne, also über die Gemeinden selbst entwickelt und ausgewiesen werden. „Sie haben die Sache in der Hand“, führte Peter Seiffert aus. 0,2 Prozent der Landesfläche sollten baden-württemberg-weit ausgewiesen werden. Und zwar in einer Größe von 4 Hektar bei bereits bestehenden Anlagen und 10 Hektar bei neuen Projekten. Auf Rosenfelder Fläche kämen 3 Gebiete in einer Größe von insgesamt 51 Hektar in Betracht.

Zwei Flächen mit einer Größe von zusammen 33 Hektar liegen auf Gemarkung Leidringen, eine weitere Fläche mit 18 Hektar nordwestlich von Brittheim.

Besondere Stellung der Sternwarte

Gemeinderat und Heiligenzimmerner Ortsvorsteher Klaus May wies auf die besondere Stellung der Sternwarte in Brittheim hin. Diese sei ein Leuchtturmprojekt für Rosenfeld. Man habe viel Energie aufgewendet, um den Bereich freizuhalten. „Eine gegenseitige Rücksichtnahme ist geplant“, antwortete Peter Seiffert.

Wenn man die 1000 Meter Abstandsgrenze einhalte, gebe es in Brittheim nicht mehr viel Platz bis zur Kreisgrenze, führte Brittheims Ortsvorsteher Jürgen Dreher aus. Die Stadt fordere die Einhaltung dieser Grenze, so Bürgermeister Thomas Miller.

Weshalb nicht mehr städtische Flächen

Leidringens Ortsvorsteher und Gemeinderat Horst Lehmann wollte wissen, weshalb man nicht mehr städtische Flächen einbringe. Ansonsten gebe es nämlich gerade bei der Photovoltaik wenige private Profiteure, die ihre Grundstücke verpachten könnten und die anderen, die es ertragen müssten. „Sie sind Herr des Verfahrens“, führte Peter Seiffert aus, „es liegt ganz allein bei Ihnen“. Soll heißen, wenn die Gemeinde für dieses Gebiet keinen Bebauungsplan ausweist, kann dort auch keine Freiflächen-Photovoltaikanlage entstehen.

Als vehementer Gegner der Windenergie outete sich einmal mehr AfD-Gemeindeart Erik Wille. „Es ist alles Quatsch, was hier gemacht wird“, sagte er – und stieß mit dieser Aussage auf wenig Zustimmung bei seinen Ratskollegen. Er stellte den Antrag, möglichst viele gemeindeeigenen Flächen einzubringen. Da die Stadt aber nur wenige zusammenhängende Flächen hat, würde sich das hauptsächlich auf Waldgrundstücke beziehen. Dem Vorschlag Willes standen die anderen Räte ablehnend gegenüber. „Ich habe keinen Bock, Waldflächen abzuholzen“, konterte Horst Lehmann. Da hatte er Wille wohl falsch verstanden. „Mein Ziel ist es, dass man gar keine Windkraftanlagen baut“, antwortete dieser. Letztlich lehnten die Räte den Antrag mit großer Mehrheit ab.

Bis zu 9 Windräder bei Täbingen möglich

Täbingens Ortsvorsteher Daniel Jäschke wies darauf hin, dass in Täbingen 9 Windräder aufgestellt werden könnten – und dass, obwohl gerade seine Gemeinde landwirtschaftlich geprägt sei. „Warum wird hier die Landwirtschaft nicht berücksichtigt?“, wollte er wissen. Die Windkraft sei für die Landwirtschaft kein Thema, so Peter Seiffert. Windräder auf landwirtschaftlich genutzten Flächen aufzustellen sei unproblematischer als im Wald. Maximal 500 Quadratmeter Fläche fielen für ein großes Windrad an, führte der Experte aus.

Letztlich fasste Seiffert zusammen: „Der Regionalverband plant, die Gemeinde macht, was sie will. Sie brauchen nicht zu fürchten, dass Sie der Sache ausgeliefert sind.“

Einstimmiger Beschluss

Die Räte beantragten, aus Gleichbehandlungsgründen den erweiterten Vorsorgeabstand von 1000 Metern anstatt 750 Metern auch für den Stadtteil Brittheim in die Planungen mit aufzunehmen. Die Fläche, um die sich der Standort dadurch verkleinert, soll in einem aktuell nicht weiter verfolgten Standort ausgewiesen werden. Entsprechende Belange der Brittheimer Sternwarte, so der Beschluss, sollen im Verfahren berücksichtigt werden. Zudem seien die Anforderungen des Artenschutzes grundsätzlich zu berücksichtigen. Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

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