Zollernalbkreis

Trotz Besuchsverbots Angehörigen etwas bringen: Zollernalb-Klinikum richtet Springerdienst ein

08.04.2020

von Pressemitteilung

Trotz Besuchsverbots Angehörigen etwas bringen: Zollernalb-Klinikum richtet Springerdienst ein

© Nico Pudimat/Zollernalb Klinikum

Angehörige können Patienten, die im Zollernalb-Klinikum untergebracht sind, über einen Springerdienst Gepäck bringen lassen (Symbolfoto).

Damit Angehörige den verwandten Patienten an den Standorten des Zollernalb-Klinikums trotz des Besuchsverbots Gepäck und Mitbringsel zukommen lassen können, hat das Klinikum einen Springerdienst organisiert.

Angehörige dürfen derzeit stationäre Verwandte im Zollernalb-Klinikum nicht besuchen. Das untersagt das aktuell bestehende Besuchsverbot wegen der Corona-Situation.

Einige Patienten, berichtet das Zollernalb-Klinikum in einer Pressemitteilung, würden deshalb als Ausgleich mehr mit ihren Familien telefonieren und ihre Wünsche äußern.

Etwas vorbeibringen trotz Besuchsverbot

Benötigt der Patient etwas dringend oder hat Lust darauf, wie bestimmte Kekse, eine Zahnbürste, eine bestimmte Creme oder ein Shampoo?

Das Zollernalb-Klinikum hat für solche Fälle einen Springerdienst organisiert. Dieser bringt an beiden Standorten, Albstadt und Balingen, das Gepäck zu den Patienten auf Station.

So funktioniert der Springerdienst

Wenn Verwandte ihren Angehörigen im Klinikum gerne etwas bringen möchten, kann es bei den Informationen im Zollernalb-Klinikum abgegeben werden.

Der Springerdienst ist täglich von 10.30 Uhr bis 19 Uhr zur Stelle, schreibt das Zollernalb-Klinikum.

Wichtig sei, dass das Gepäck oder das „Mitbringsel“ mit folgenden Informationen beschriftet ist: Name, Vorname des Patienten, Station, wenn möglich Zimmernummer des Patienten, Absender.

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