Dotternhausen

Süderweiterung des Dotternhausener Kalksteinbruchs: Ausnahmeanträge von Holcim fehlen noch

05.11.2020

Von Daniel Seeburger

Süderweiterung des Dotternhausener Kalksteinbruchs: Ausnahmeanträge von Holcim fehlen noch

© Daniel Seeburger

Der Kalksteinbruch auf dem Plettenberg.

Holcim hat eine Änderungsgenehmigung für die Abbaurichtung im Altsteinbruch auf dem Plettenberg beantragt. Die beantragte Genehmigung der Süderweiterung wird dadurch nicht tangiert. Hier fehlen immer noch Ausnahmeanträge für Feld- und Heidelerche.

Die Firma Holcim (Süddeutschland) GmbH hat bei der unteren Immissionsschutzbehörde des Landratsamts Zollernalbkreis für den bestehenden Betrieb des Altsteinbruchs auf dem Plettenberg eine immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung beantragt. Das berichtet die Kreisbehörde in einer Pressemitteilung.

Warten auf die Heidelerche

Das Verfahren für die beantragte Änderung des Altsteinbruchs sei unabhängig von dem Verfahren zur beantragten Süderweiterung zu sehen und habe auf dieses keine Auswirkungen. Grund dafür sei die geänderte Abbaurichtung und Rekultivierung. Die Genehmigung der Süderweiterung dagegen stockt.

Nach wie vor habe die Firma Holcim dem Landratsamt als Genehmigungsbehörde gegenüber die geforderten ergänzenden Unterlagen, insbesondere die artenschutzrechtlichen Ausnahmeanträge zur Heidelerche und Feldlerche vorzulegen, so dass aktuell keine abschließende Entscheidung über den Antrag zur Süderweiterung getroffen werden kann, heißt es seitens der Kreisbehörde.

Abbau- und Rekultivierungsplanung

Die von der Firma Holcim beantragte Änderung beziehe sich dabei ausschließlich auf die Abbau- und Rekultivierungsplanung innerhalb des bestehenden Steinbruchs und gehe nicht über die bereits 1977 und 1982 genehmigten Grenzen hinaus. Weitere Abbaurechte sollen nicht begründet werden, heißt es aus dem Landratsamt.

Da sich die Antragsstellung auf bereits genehmigte Abbaurechte beschränkt und dadurch keine wesentlichen Veränderungen begründet werden, werde das Verfahren ohne Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt.

Bisher habe Holcim in den vergangenen Jahren die jeweiligen Änderungen der Immissionsschutzbehörde gegenüber angezeigt.

Rekultivierung wurde angepasst

Die Rekultivierung sei durch eine naturschutzrechtliche Vereinbarung auf den jeweiligen Stand angepasst worden. Da diese Anzeigen bis zum 31. Dezember befristet seien, der bestehende Steinbruchbetrieb jedoch weiterhin eine kontinuierliche Änderung der Abbauplanung bedingt, sollen diese Änderungen, als auch der angepasste Stand der Rekultivierung nunmehr für den Zeitraum 2021 bis 2025 in einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung konkretisiert und festgeschrieben werden, so die Genehmigungsbehörde.

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