Hechingen

Stadt Hechingen klagt gegen Immobilienfirma EJL: Stadt will 93.000 Euro zurück haben

19.04.2024

Von Olga Haug

Stadt Hechingen klagt gegen Immobilienfirma EJL: Stadt will 93.000 Euro zurück haben

© Olga Haug

Seit Jahren liegt die Fläche neben dem Hechinger Rathaus brach. Der Stadt reicht’s. Sie klagt gegen die Immobilienfirma EJL, die hier bauen und einen barrierefreien Zugang zum Marktplatz schaffen wollte.

Weil die Immobilienfirma EJL einen Vertrag nicht eingehalten haben soll, klagt die Stadt Hechingen am Verwaltungsgericht Sigmaringen gegen sie. Es geht unter anderem um 93.000 Euro. Am 13. Juni wird verhandelt.

93.000 Euro will die Stadt Hechingen von der Hechinger Immobilienfirma EJL Real Estate GmbH zurück haben. Um das zu erwirken, hat die Stadt im März 2022 Klage am Verwaltungsgericht Sigmaringen eingereicht.

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Auch in den Beratungen für den diesjährigen Haushalt hatte die Stadt deutlich formuliert, dass sie auf juristischem Wege das Schicksal des Grundstücks wieder in die eigene Hand nehmen will: „Es wird intensiv an einer rechtlichen Aufarbeitung gearbeitet, um hier wieder in städtisches Eigentum zu kommen.“ Jetzt steht fest: Am 13. Juni soll der Fall verhandelt werden.

Vertrag wurde 2018 geschlossen

Worum geht’s? Es geht um das Grundstück Marktplatz 3, das unmittelbar an das Rathaus grenzt und in das Sanierungsgebiet Oberstadt fällt – eine Weiterentwicklung der Innenstadt. Begonnen hat alles mit einem Vertrag, der 2018 zwischen beiden Parteien geschlossen worden war. Der Deal: Die Stadt finanziert den Abbruch, EJL stellt im Gegenzug einen Neubau und sorgt für einen barrierefreien Durchgang von der Kaufhausstraße zum Marktplatz.

EJL plante Markthalle, Restaurant und Büros

Mit den anfänglichen Plänen von 2018 hatte EJL hier Großes vor: Markthalle, Restaurant und Büros – ein Ort, der den Investoren zufolge die Oberstadt beleben soll. Bis jetzt – sechs Jahre später – hat sich auf der Fläche nichts getan. Das Gelände liegt nach wie vor brach, die Treppe, die rechts am Rathaus vom Marktplatz zur Kaufhausstraße führt, ist gesperrt.

Stadt will Geld zurück

Ein Zustand, den die Stadt offensichtlich nicht weiter hinnehmen wollte. Sie klagt am Verwaltungsgericht Sigmaringen gegen EJL auf Rückerstattung der Abrisskosten in Höhe von 93.000 Euro. Der Betrag setzt sich aus rund 56.000 Euro Fördermitteln des Landes und einem Anteil der Stadt von etwa 37.000 Euro zusammen.

Den 2018 geschlossenen Vertrag mit EJL habe die Stadt mittlerweile gekündigt, erläutert Richter Julian Thüry, Pressesprecher am Verwaltungsgericht Sigmaringen, die Sachlage.

„Der Begünstigte verpflichtet sich, im Falle einer Neubebauung des Grundstücks eine öffentlich zugängliche barrierefreie Verbindung für Fußgänger von der Kaufhausstraße zum Marktplatz zu schaffen und diese zu den üblichen Geschäftszeiten zugänglich zu halten“, heißt es wörtlich im Beschlussvorschlag von 2018. Darin äußert die Stadt auch die Idee einer Rolltreppe.

Barrierefreier Durchgang aus Sicht der Stadt nicht gegeben

EJL, die Firma, die gestern nicht für eine Stellungnahme zu erreichen war, hatte wohl andere Pläne. Wie Gerichtssprecher Thüry sagt, ist eine Gaststätte thematisch Teil der Verhandlung, durch die der von EJL angedachte barrierefreie Durchgang führen sollte. Aus Sicht der Stadt undenkbar, weil eine Gaststätte keine öffentliche Durchgangsstätte sei, die zudem keinen zeitlich unbegrenzten Zugang ermögliche.

EJL hält Vertragskündigung für unwirksam

EJL hält dagegen: Aus Sicht der Immobilienfirma sei die Vertragskündigung unwirksam. Das geht aus der Klageerwiderung hervor, sagt Richter Thüry auf Nachfrage unserer Zeitung. Ebenso halte es EJL für unmöglich, die Abrisskosten zu erstatten, weil der Abriss bereits erfolgt sei. Der angedachte Durchgang durch das mutmaßlich geplante Restaurant sei barrierefrei. Außerdem, so heißt es in der Klageerwiderung, würden die meisten ohnehin die Treppe nutzen.

Öffentliche Verhandlung am 13. Juni im Rathaus

Verhandelt wird am 13. Juni in einer öffentlichen Sitzung im Hechinger Rathaus. Dabei, so erklärt es Richter Thüry im Gespräch mit dem ZAK, werde die Sachlage erörtert. Ein Urteil werde an diesem Tag jedoch nicht gesprochen. Dieses bekämen die Beteiligten später schriftlich zugestellt.

Zwei Jahre liegen zwischen der Klageeinreichung seitens der Stadt und der tatsächlichen Verhandlung. Für ein Verfahren wie dieses nicht auffällig lange, erklärt Richter Thüry. „Das ist gut in der Zeit“, sagt er, fiel doch viel Schriftverkehr zwischen beiden Parteien an.

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