Albstadt

Planfeststellung für Lautlinger Umfahrung verzögert sich um mindestens 2 Jahre

06.12.2023

von Pressemitteilung

Planfeststellung für Lautlinger Umfahrung verzögert sich um mindestens 2 Jahre

© Paul Braun

Die viel befahrene Ortsdurchfahrt Lautlingen soll durch die Umfahrung deutlich entlastet werden.

Das Regierungspräsidium macht 740 Einwendungen und Stellungnahmen, darunter auch Vorschläge zu Varianten, sowie ein aktuelles Urteil des Verwaltungsgerichtshofes als Gründe für die Verzögerung geltend. „Verlierer sind die heimischen Unternehmen und der Standort“, kommentiert IHK-Geschäftsführer Dr. Wolfgang Epp. Auch Thomas Bareiß, MdB, äußert deutliche Kritik.

Gut zwei Jahre, so informiert das Regierungspräsidium Tübingen (RP) in einer Pressemitteilung, verzögert sich das Planfeststellungsverfahren für den Neubau der B463 als Ortsumgehung von Albstadt-Lautlingen. Das ruft deutliche Kritik auf den Plan.

Das Verfahren läuft seit Sommer 2021. Als Gründe für die Verzögerung werden vom RP ein aktuelles Urteil des Verwaltungsgerichtshofes genannt, das direkte Auswirkungen auf das Lautlinger Projekt hat, sowie zahlreiche Einwendungen.

Epp: Bürger können das nicht mehr nachvollziehen

„Damit wird die Trasse frühestens im nächsten Jahrzehnt gebaut, wenn überhaupt“, kritisiert IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Wolfgang Epp in einer Pressemitteilung. Dass „wichtige Infrastrukturprojekte, die für viele Unternehmen und ihre Beschäftigten Basis ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit sind, in Deutschland immer schwerer zu realisieren“ seien, liegt laut Epps scharfer Kritik an der „Verrechtlichung und damit Verkomplizierung bestehender Verwaltungsprozesse, die von vielen Bürgerinnen und Bürgern teilweise nicht mehr nachvollzogen werden können“.

Bareiß: Schwerer Schlag für die lärmgeplagte Anwohner

Thomas Bareiß, MdB, nennt die Nachricht einen „schweren Schlag für die lärmgeplagten Anwohner in Albstadt-Lautlingen“. Artenschutz dürfe nicht unverhältnismäßig zum Menschenschutz stehen. Die Folge des seit 2021 laufenden Planfeststellungsverfahren würden unter anderem steigende Baukosten für die Maßnahme sein.

Die Bearbeitung der zahlreichen Einwendungen und Stellungnahmen, so argumentiert das RP in seinem Schreiben, sei „komplex und zeitintensiv“. Insbesondere die eingereichten Alternativvarianten seien, auch im Hinblick auf eine aktuelle Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) zur Ortsumgehung von Enzweihingen (Landkreis Ludwigsburg) im Zuge der B10, detailliert zu prüfen. Das RP habe, sagt der zuständige Bearbeiter Matthias Aßfalg auf Nachfrage des Zollern-Alb-Kuriers, den Hinweis vom Gericht bekommen, dass das Urteil auch den Lautlinger Fall beträfe.

Alternativvarianten werden eingehend untersucht

Die zahlreichen eingegangenen Alternativvarianten, so wird von Seiten des RP erläutert, müssten nicht nur technisch und umweltfachlich untersucht und gegenüber der Antragsvariante 1G1 abgewogen werden, um eine rechtssichere Planung zu gewährleisten.

Planfeststellung für Lautlinger Umfahrung verzögert sich um mindestens 2 Jahre

© Paul Braun

Mit Plakaten kämpfen zahlreiche Anwohner der Ortsdurchfahrt seit Jahren für die Umfahrung.

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes führe auch dazu, dass „die Themen Artenschutz und Habitatschutz bei Infrastruktur-Vorhaben an Bedeutung gewinnen“, was sich insbesondere bei der Prüfung zumutbarer Alternativen verstärkt auswirke. Kurz: Die bisherige Planung der Ortsumgehung von Lautlingen müsse nun samt der Variantenauswahl im Hinblick auf Natur- und Habitatschutz neu bewertet werden. Und das braucht Zeit.

Regierungspräsidium rechnet mit mehr als zwei Jahren

Die Komplexität der Maßnahme sowie die „vorhandenen personellen Ressourcen und zeitlich parallel laufende Projekte“ führten dazu, rechtfertigt das RP in seiner Pressemitteilung die nun bekannt gegebene Verzögerung, dass das Verfahren mit der Bearbeitung der Einwendungen und Stellungnahmen einen größeren Zeitraum in Anspruch nehme. Das Regierungspräsidium rechnet aktuell mit einem Zeitraum von mehr als zwei Jahren. Dies umfasst auch die Aktualisierung von Fachgutachten wie zum Beispiel die Verkehrsuntersuchung.

Das Vorhaben ist im Bedarfsplan für Bundesfernstraßen 2016 als Maßnahme des Vordringlichen Bedarfs ausgewiesen. Die B463 stellt eine wichtige Verkehrsachse zwischen dem östlichen Bodenseegebiet und dem mittleren Schwarzwald dar. Sie hat eine überregionale Verbindungsfunktion.

Bei dieser Straßenkategorie ist als Streckencharakteristik im Grundsatz eine zweispurige Straße vorgesehen, die in regelmäßigen Abständen dreispurige Abschnitte mit Überholfahrstreifen aufweist.

Antragsvariante hat eine Gesamtlänge von rund 4,4 Kilometer

Mit der Umfahrung soll das Ziel erreicht werden, für den nicht ortsbezogenen Kfz-Verkehr einen zügigen, stetigen Verkehrsfluss mit möglichst geringen Reisezeiten auf der Achse zwischen den Mittelzentren Balingen, Albstadt und Sigmaringen zu gewährleisten und gleichzeitig die Ortsdurchfahrt von Lautlingen vom starken Durchgangsverkehr mit hohem Schwerverkehrsanteil von aktuell etwa 10 Prozent zu entlasten.

Die Antragsvariante hat eine Gesamtlänge von rund 4,4 Kilometern. Die Trasse umfährt Lautlingen im Süden in offener Trassenlage und verläuft überwiegend in freiem Gelände.

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