Zollernalbkreis

Beleidigungen und Drohungen gegen Jugendamt-Personal: Zwei Männer zu Geldstrafen verurteilt

16.04.2024

von Pressemitteilung

Beleidigungen und Drohungen gegen Jugendamt-Personal: Zwei Männer zu Geldstrafen verurteilt

© thodonal - stock.adobe.com

An den Amtsgerichten in Albstadt und Balingen wurde zwei Männer wegen Straftaten gegen Jugendamt-Mitarbeiterinnen verurteilt. (Symbolfoto)

Das Amtsgericht Albstadt und das Amtsgericht Balingen haben zwei Männer wegen Straftaten gegen Mitarbeiterinnen des Jugendamts verurteilt. Es ging dabei um wüste Beleidigungen, Bedrohungen und ein unerlaubt aufgezeichnetes Telefongespräch.

Wie die Staatsanwaltschaft Hechingen in einer Pressemitteilung erklärt, wurde mit inzwischen rechtskräftigem Strafbefehl des Amtsgerichts Balingen vom 5. Februar 2024 ein 45-jähriger Mann aus einer Kreisgemeinde wegen Beleidigung in drei Fällen zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen verurteilt.

Dem Mann wurde zur Last gelegt, eine Mitarbeiterin des Jugendamts des Landratsamts Zollernalbkreis im Herbst 2023 in mehreren E-Mails erheblich beleidigt zu haben. Dem Mann war im Jahr 2019 durch Beschluss des Amtsgerichts Rottenburg das Sorgerecht für seine Kinder entzogen worden, was den Mann zu haltlosen Beschimpfungen und Vorwürfen an die Adresse des Jugendamts veranlasste.

Weiterer Fall vor dem Albstädter Amtsgericht

In einem weiteren Verfahren wurde ein 46-jähriger Mann aus einer Kreisgemeinde – mit einem seit dem 23. März 2024 rechtskräftigem Urteil – vom Amtsgericht Albstadt wegen versuchter Nötigung in zwei tateinheitlichen Fällen und Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen verurteilt.

Dem Mann wurde zur Last gelegt, am 28. März 2022 anlässlich einer Inobhutnahme seines Sohnes zwei Mitarbeiterinnen des Jugendamts des Landratsamts Zollernalbkreis bedroht zu haben, sollte sein Sohn in staatliche Obhut genommen werden.

Hiernach zeichnete der Mann ein Telefongespräch mit einer Mitarbeiterin des Jugendamts auf, ohne dass die Mitarbeiterin dies wusste und hiermit einverstanden war.

Die Staatsanwalt Hechingen kündigte in ihrer Pressemitteilung an, auch weiterhin konsequent Straftaten zum Nachteil von Amtsträgern zu verfolgen.

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