Zollernalbkreis

Noch kein Bußgeld fällig: Landratsamt im Zollernalbkreis weiter mit Impfpflicht beschäftigt

02.06.2022

Von Pascal Tonnemacher

Noch kein Bußgeld fällig: Landratsamt im Zollernalbkreis weiter mit Impfpflicht beschäftigt

© Lea Irion

Im Regelfall benötigen die Beschäftigten in Einrichtungen wie Pflegeheimen oder Kliniken ein Impfbuch wie dieses als Nachweis für eine Schutzimpfung gegen das Coronavirus (Symbolfoto).

Die Impfpflicht in Heimen und Kliniken gilt seit gut drei Monaten: Das Landratsamt ist weiterhin mit den einzelnen Fällen von Ungeimpften im Zollernalbkreis beschäftigt. Im Fokus: die Versorgungssicherheit und Verhältnismäßigkeit.

Rund 500 Meldungen von Ungeimpften im Gesundheitswesen waren bis Anfang April beim Gesundheitsamt des Zollernalbkreises eingegangen. Seit 15. März dieses Jahres müssen Beschäftigte unter anderem in Pflegeheimen, Arztpraxen und Krankenhäusern gegen das Coronavirus geimpft oder davon genesen sein.In einem ersten Schreiben waren wie berichtet Nachweise gefordert worden. Gut zwei Wochen gab es dafür ...

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