Albstadt, Balingen

Neue Zutrittsregelung im Zollernalb-Klinikum: Künftig negativer Schnelltest notwendig

30.09.2022

von Pressemitteilung

Neue Zutrittsregelung im Zollernalb-Klinikum: Künftig negativer Schnelltest notwendig

© Pascal Tonnemacher

Das Zollernalb-Klinikum setzt die neuen Zutrittsregelungen für Krankenhäuser um.

Ab dem 1. Oktober gelten die von der Bundesregierung erlassenen neuen Regeln für den Zutritt in Krankenhäuser – auch an den Standorten des Zollernalb-Klinikums in Balingen und Ebingen.

Wie das Zollernalb-Klinikum mitteilt, werden die Regelungen ab Samstag, 1. Oktober, umgesetzt.

Alle Besucher, ambulante Patienten und Begleitpersonen benötigen einen negativen Schnelltest, der von einer zertifizierten Teststelle durchgeführt wird. Dies gilt auch für Patienten, die die Sprechstunden besuchen.

Teststellen im Krankenhaus-Foyer

An beiden Klinikstandorten sind jeweils im Foyer Teststellen zu finden. Diese sind zu den üblichen Besuchszeiten besetzt. Für ambulante Patienten, Angehörige und Besucher kann der Test kostenlos im Klinikum durchgeführt werden und ist für 24 Stunden gültig.

Um sich kostenlos testen lassen zu können, erhalten Angehörige und Besucher bei der Teststelle im Klinikum einen Besucherausweis mit einer Gültigkeit von sieben Tagen. Für einen reibungslosen Ablauf wird um eine Registrierung vor dem Besuch bzw. Termin unter register.test-im-auto.de gebeten.

Bei vorheriger Anmeldung wird das Ergebnis direkt auf das Smartphone übertragen.

Alle Gäste, die den Mittagstisch in der Cafeteria des Klinikums besuchen, benötigen ebenfalls einen offiziellen Schnelltest, der an der Teststation durchgeführt werden kann.

Das gilt für stationäre Patienten, Schwangere und deren Begleitpersonen

Nicht betroffen von der neuen Regelung sind stationäre Patienten, die weiterhin bei Aufnahme getestet werden. Weiterhin dürfen werdende Mütter im Kreißsaal vom Partner oder einer Person begleitet werden. Auch hier gilt die Testpflicht wie bei allen anderen Besuchern.

Auch für die Wochenbettstation gelten die aktuellen Regelungen. Das Zollernalb-Klinikum weist in diesem Zusammenhang erneut darauf hin, dass nach wie vor das Tragen von FFP2-Masken im gesamten Klinikum, auch in den Patientenzimmern, obligatorisch ist.

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