Sigmaringen

Nach „Spaziergang“ vor Kretschmanns Haus in Laiz: Demo-Anführer legt Geständnis ab

15.02.2023

von Michael Hescheler

Nach „Spaziergang“ vor Kretschmanns Haus in Laiz: Demo-Anführer legt Geständnis ab

© Michael Hescheler

Der Angeklagte räumt vor dem Landgericht Hechingen ein, Anführer der Demonstration zu Winfried Kretschmanns Privathaus gewesen zu sein.

Nachdem der Anführer einer Gruppe von Corona-Kritikern, die im Februar 2022 vor dem Haus des Ministerpräsidenten demonstrierte, jüngst vom Amtsgericht Sigmaringen zu einer Geldstrafe verurteilt wurde, ging es nun vor dem Landgericht Hechingen in die nächste Runde. Denn sowohl er als auch die Staatsanwaltschaft legten gegen das Urteil des Amtsgerichts Sigmaringen Berufung ein. Nun räumt der Unternehmer ein, den Protestzug zum Privathaus des Ministerpräsidenten organisiert zu haben. Das wirkt sich strafmildernd aus.

Der Protestzug zum Privathaus des Ministerpräsidenten hatte vor einem Jahr ein landesweites Echo ausgelöst. 50 Teilnehmer zogen in Laiz vor Kretschmanns Anwesen und mussten von der Polizei gestoppt worden. Das Amtsgericht Sigmaringen hatte den 53-jährigen mutmaßlichen Anführer zu einer Geldstrafe in Höhe von 120 Tagessätzen à 250 Euro verurteilt, damit wäre er vorbestraft gewesen. Die Höhe der Geldstrafe begründeten die Behörden mit den Vermögensverhältnissen des Angeklagten.

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Mein Mandant räumt die Tatvorwürfe vollumfänglich ein. Rechtsanwalt Tomislav Duzel

In der Berufsverhandlung am Mittwoch vor dem Landgericht Hechingen sank die Strafe deutlich, weil sich der 53-Jährige im Gegensatz zur ersten Verhandlung geständig zeigte. „Mein Mandant räumt die Tatvorwürfe vollumfänglich ein, sie haben sich zugetragen wie sie ihm die Anklage vorwirft“, sagte Rechtsanwalt Tomislav Duzel.

„Von Nachahmung absehen“

Zudem entschuldigte sich der Angeklagte über seine Anwälte beim Ministerpräsidenten. „So eine Demo ist nicht das richtige Mittel, um gesehen und gehört zu werden“, sagte sein Anwalt. Dafür gebe es andere Wege wie die Anmeldung von Demonstrationen, die die richtigen seien. Die Anwälte riefen außerdem dazu auf, „künftig von einer Nachahmung abzusehen“. Dies habe eine besondere Wirkung für die Öffentlichkeit.

Verständigung unter Anwälten und Gericht

Zu Beginn der Verhandlung hatten sich die beiden Rechtsanwälte des Angeklagten und Oberstaatsanwalt Karl-Heinz Beiter zu einem Gespräch mit dem Gericht zurückgezogen. Dieses Gespräch mündete in eine Verständigung, in der das Gericht dem Anklagten zusagte, eine Strafe von weniger als 90 Tagessätzen zu verhängen.

Damit ist der 53-Jährige nicht vorbestraft. Die Anwälte des 53-Jährigen forderten 60 Tagessätze à 200 Euro, Oberstaatsanwalt Karl-Heinz Beiter 80 Tagessätze à 200 Euro. Das Landgericht hielt sich in seinem Urteil an die Forderung der Oberstaatsanwalts. Damit muss er eine Geldstrafe in Höhe von 16.000 Euro bezahlen, ist aber nicht vorbestraft.

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