Haigerloch

Mehr als zwei Jahre Haft: Haigerlocher muss nach Missbrauch eines Kindes ins Gefängnis

30.04.2024

von Pressemitteilung

Mehr als zwei Jahre Haft: Haigerlocher muss nach Missbrauch eines Kindes ins Gefängnis

© Symbolbild: Michael Würz

Ein 48-Jähriger aus Haigerloch muss wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern für mehr als zwei Jahre ins Gefängnis.

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat das Urteil des Hechinger Landgerichts von Ende November bestätigt. Ein 48-jähriger Mann aus Haigerloch muss für mehr als zwei Jahre ins Gefängnis wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern. Nachdem er mehrmals Revision eingelegt hatte, ist das Urteil jetzt rechtskräftig.

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat ein Urteil des Landgerichts Hechingen bestätigt, das einen Mann aus Haigerloch in einem schweren Fall des sexuellen Missbrauchs für schuldig gesprochen hatte. Das Urteil des Landgerichts Hechingen vom 27. November 2023 ist aufgrund der durch das Oberlandesgericht Stuttgart verworfenen Revision nun rechtskräftig.

Sorge bei Eltern in Haigleroch

Ende September war der Mann nahe einer Schule in Owingen gesehen worden, was viele Eltern in Sorge brachte. Dem Mann wurde damals Hausverbot an Schulen und Kindergärten erteilt, das teilte der Haigerlocher Bürgermeister Heiko Lebherz offiziell in einem Brief an die Eltern mit. Auf Anfrage des ZOLLERN-ALB-KURIERS teilte Gerichtssprecherin Kristina Selig im September mit, warum der Mann trotz Verurteilung nach wie vor auf freiem Fuß war. Jetzt verwarf das Oberlandesgericht seine Revision und der 48-Jährige muss in Haft.

Mit sieben Jahre altem Enkel der Nachbarin angefreundet

Was war passiert? Der damals 43-jährige in Haigerloch wohnhafte Angeklagte hatte sich im Jahr 2018 mit dem zum damaligen Zeitpunkt vier bis sieben Jahre alten Enkel seiner Nachbarin angefreundet. Dieser besuchte den Angeklagten regelmäßig, wenn er bei seiner Oma zu Besuch war, um mit ihm Computerspiele zu spielen, Zeit im Garten zu verbringen oder an einem Motorrad zu basteln. Im Zeitraum 2018 bis 2021 berührte der Angeklagte das Kind zur sexuellen Befriedigung dreimal in dessen Intimbereich; es kam zu schweren sexuellen Übergriffen, in einem Falle machte der Mann auch Aufnahmen vom Intimbereich des Kindes, nachdem er den Jungen auf einen Fotokopierer gesetzt hatte.

Erstmals am 3. Mai 2022 verurteilt

Erst im Sommer 2021 offenbarte sich das Kind seiner Mutter, wodurch ein Verfahren gegen den Angeklagten eingeleitet wurde. Erstinstanzlich wurde der Angeklagte vom Jugendschöffengericht am Amtsgericht Hechingen am 3. Mai 2022 wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern und sexuellen Missbrauchs von Kindern in 2 Fällen, in einem Fall in Tateinheit mit Herstellung kinderpornografischer Schriften, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt.

Angeklagter legte Berufung ein

Hiergegen legte der Angeklagte am 10. Mai 2022 Berufung ein, welche auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkt wurde. Auf die Berufung des Angeklagten wurde das Urteil des Amtsgerichts Hechingen vom Landgericht Hechingen, 1. Große Jugendkammer, am 18. Oktober 2022 im Strafausspruch dahingehend abgeändert, dass der Angeklagte zu der Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt wurde. Die weitergehende Berufung wurde verworfen.

Angeklagter legte Revision ein

Daraufhin legte der Angeklagte gegen das Urteil des Landgerichts Hechingen Revision ein. Durch einen Beschluss des 1. Strafsenats am Oberlandesgericht Stuttgart vom 3. Februar 2023 wurde das Urteil des Landgerichts Hechingen mit den zugrundeliegenden Feststellungen aufgehoben und an eine andere Jugendkammer des Landgerichts Hechingen zurückverwiesen.

Erneut Revision eingelegt

Die 2. Große Jugendkammer am Landgericht Hechingen sprach sodann am 27. November 2023 aufgrund der bereits festgestellten Taten die Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und einem Monat aus. Hiergegen wehrte sich der Angeklagte erneut und legte am 4. Dezember 2023 nochmals Revision gegen diese Entscheidung ein.

Urteil ist jetzt rechtskräftig

Nun verwarf das Oberlandesgericht Stuttgart die Revision des Angeklagten, damit ist das Hechinger Urteil rechtskräftig.

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