Zollernalbkreis

Landgericht fällt Urteil im Namensstreit: „Südwest Presse“ agierte rechtswidrig

31.01.2023

Von Klaus Irion

Landgericht fällt Urteil im Namensstreit: „Südwest Presse“ agierte rechtswidrig

© Pascal Tonnemacher

Das Landgericht Stuttgart hat entschieden: Es darf nur einen ZOLLERN-ALB-KURIER geben.

Eine große Verwechslungsgefahr. Die Folge: Totale Verwirrung in der Öffentlichkeit. Das Resultat: Das Stuttgarter Landgericht hat dem Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung des Druck- und Verlagshauses Hermann Daniel stattgegeben. Nur das Balinger Unternehmen darf weiterhin seine Tageszeitung unter dem Titel ZOLLERN-ALB-KURIER herausbringen. Der Ulmer „Südwest Presse“ hingegen ist es – print wie online – ab sofort untersagt, diesen Namen weiterhin für ihr erst wenige Tage altes Konkurrenzprodukt zu verwenden.

Schon bei der Anhörung vor einer Woche hatte der Vorsitzende Richter angedeutet, dass es aus seiner Sicht „eigentlich keine zwei ZOLLERN-ALB-KURIERE geben kann“. Am Dienstag nun untermauerte er dies mit seinem Urteilsspruch zugunsten unserer Zeitung. Sollte sich die vor Gericht nun unterlegene „Südwest Presse“ über diesen Richterspruch hinwegsetzen, droht ihr ein Bußgeld von bis zu 250.000 Euro. Sie kann gegen das Urteil aber noch Rechtsmittel einlegen.

Unerlaubte Markenaneignung

Mit dem Erlass der Einstweiligen Verfügung endet das wochenlange Verwirrspiel, das die Ulmer „Südwest Presse“ mit der – nun gerichtlich bestätigt – unerlaubten Aneignung des Titels ZOLLERN-ALB-KURIER initiiert hatte.

+++ Lesen Sie dazu: Meinung: „Südwest Presse“ schießt übers gesunde Maß hinaus +++

Verwirrt ob der plötzlichen Namensdoppelung waren von Beginn an viele unserer treuen ZAK-Leserinnen und ZAK-Leser. Es gab aber auch seit Jahresbeginn kaum eine Veranstaltung, kaum ein privates Zusammenkommen im gesamten Zollernalbkreis, auf dem der plötzlich doppelte ZOLLERN-ALB-KURIER nicht Thema war. Auch hier herrschte zumeist die totale Verwirrung. Denn: Nahezu identisch hatte die „Südwest Presse“ den Schriftzug im Titel ihrer neuen Zeitung gestaltet.

„Es besteht Verwechslungsgefahr“

Genau so war auch der Tenor des Vorsitzenden Richters bei der Anhörung beider Parteien vor einer Woche. „Der Name ZOLLERN-ALB-KURIER ist ein Begriff, der in der Öffentlichkeit über Jahrzehnte gewachsen ist.“ Die Klägerin, das Balinger Druck- und Verlagshaus Hermann Daniel, habe diesen Namen geprägt. Durch die jetzige Übernahme dieses Begriffes in den Titel der neuen Zeitung der „Südwest Presse“ sei diese nicht von dem seit 50 Jahren erscheinenden ZOLLERN-ALB-KURIER in dem Maße zu unterscheiden, wie es sein müsste. „Es besteht Verwechslungsgefahr“, betonte der Vorsitzende Richter.

„Es herrscht völlige Verwirrung“

In seinen Ausführungen vergangene Woche hatte er Bezug genommen auf das allgemeine Markenrecht. So sei der Besitz einer Marke das eine. Eine Marke müsse aber auch für die Öffentlichkeit eindeutig zuzuordnen sein. Dies sei im vorliegenden Fall bei dem Zeitungstitel ZOLLERN-ALB-KURIER nun aber nicht mehr möglich. „Es herrscht völlige Verwirrung, und das ist genau das, was gemäß des Markenrechts nicht sein darf.“

Vertrag als gewichtiger Grund

Es gab aber noch einen weiteren gewichtigen Grund für den Vorsitzenden Richter, am Dienstag das Druck- und Verlagshaus Hermann Daniel als alleinigen Rechteinhaber am Titel ZOLLERN-ALB-KURIER anzuerkennen. Es geht dabei um einen Vertrag, den einst das bis Ende 2022 zu 100 Prozent eigenständige Balinger Verlagshaus mit der Ulmer Südwest Presse geschlossen hatte. Daraus habe sich ergeben, dass nach Beendigung dieser Zusammenarbeit der Titel ZOLLERN-ALB-KURIER beim Verlagshaus Hermann Daniel verbleibe.

ZAK-Geschäftsführer erleichtert

Mit „großer Zufriedenheit“ nahm ZAK-Geschäftsführer Daniel Welte das Urteil des Stuttgarter Landgerichts auf. „Wir haben mit keinem anderen Ergebnis gerechnet und sehen uns durch die Entscheidung des Gerichts in unserer Auffassung voll bestätigt: Wir sind der ZAK.“

Der ZOLLERN-ALB-KURIER stehe mit seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern seit einem halben Jahrhundert für seriösen Lokaljournalismus.

„In die Irre geführt“

„Es war nicht gut für die Menschen hier im Landkreis, dass sie in den vergangenen Wochen durch die nun gerichtlich verbotene Verbreitung eines zweiten ZOLLERN-ALB-KURIERS auf für uns befremdliche Weise in die Irre geführt wurden. Wir hoffen, dass wir nun im Sinne unserer Leserinnen und Leser, unserer Kundinnen und Kunden wieder zur Normalität zurückkehren können.“

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