Zollernalbkreis

Urteil des Landgerichts: Südwest Presse darf den Namen ZOLLERN-ALB-KURIER nicht mehr verwenden

31.01.2023

Von Klaus Irion

Urteil des Landgerichts: Südwest Presse darf den Namen ZOLLERN-ALB-KURIER nicht mehr verwenden

© Klaus Irion

Gerichtlich bestätigt: Es darf nur eine Zeitung ZOLLERN-ALB-KURIER heißen. Und das hier ist sie, unsere Dienstagsausgabe. Wir sind der ZAK!

Das Landgericht Stuttgart hat entschieden: Der Zeitungstitel ZOLLERN-ALB-KURIER gehört ausschließlich dem traditionsreichen Balinger Medienhaus Hermann Daniel, das seit 1. Januar dem Unternehmen Schwäbisch Media in Ravensburg angehört. Der Südwest Presse aus Ulm wurde per einstweiliger Verfügung ab sofort untersagt, weiterhin denselben Titel für ihre Konkurrenz-Zeitung, die erst seit Anfang des Jahres auf dem Markt ist, zu verwenden.

Schon bei der Anhörung vor einer Woche hatte der Vorsitzende Richter angedeutet, dass es aus seiner Sicht eigentlich keine zwei ZOLLERN-ALB-KURIERE geben könne. Am Dienstag nun untermauerte er dies mit seinem Urteilsspruch zugunsten unserer Zeitung.

Südwest Presse droht Bußgeld

Sollte sich die vor Gericht nun unterlegene Südwest Presse über diesen Richterspruch hinwegsetzen, droht ihr ein Bußgeld von bis zu 250.000 Euro. Sie kann gegen das Urteil aber noch Rechtsmittel einlegen.


Lesen Sie dazu: Landgericht fällt Urteil im Namensstreit: „Südwest Presse“ agierte rechtswidrig

Diesen Artikel teilen: