Zollernalbkreis

Kontrollen im Munitionshandel: nur eine Beanstandung im Zollernalbkreis

23.08.2019

Von Pascal Tonnemacher

Kontrollen im Munitionshandel: nur eine Beanstandung im Zollernalbkreis

© Pixabay

Die Waffenbehörde hat im Zollernalbkreis Händler kontrolliert, die neben Waffen mit Munition handeln. (Symbolfoto)

Die Waffenbehörde des Zollernalbkreises hat die insgesamt fünf Händler überprüft, die neben Waffen mit Munition handeln: Zu beanstanden gab es in einem Fall lediglich veraltete Munition, die kein aktuelles Prüfzeichen trug.

Das Beschussamt in Ulm und die Landratsämter im Regierungsbezirk Tübingen haben im Rahmen der sogenannten Schwerpunktaktion zur Prüfung der beschussrechtlichen Zulassung von Munition im Handel Stichprobenkontrollen durchgeführt.

Munitionsarten sichten, protokollieren und fotografieren

Wie das Landratsamt Zollernalbkreis auf Anfrage mitteilt, wurden im Zollernalbkreis fünf Händler überprüft, die neben Waffen mit Munition handeln.

Dabei seien insgesamt 49 verschiedene Munitionsarten gesichtet, protokolliert und fotografisch dokumentiert worden.

Zehn Verstöße gegen Kennzeichnungsvorschriften

Die einzige Beanstandung: Bei einem Händler hatten die Prüfer zwei einzelne Munitionspackungen festgestellt, die aufgrund ihres Alters keine heute vorgeschriebenen Prüfzeichen trugen. Die Packungen habe der Händler den Kontrolleuren freiwillig zur Vernichtung überlassen.

Bei den 176 durchgeführten stichprobenhaften Kontrollen der Landratsämter Alb-Donau-Kreis, Bodenseekreis, Ravensburg, Reutlingen, Sigmaringen, Zollernalbkreis und die Stadt Ulm bei 23 Händlern gab es in zehn Fällen Beanstandungen hinsichtlich der Kennzeichnungsvorschriften.

Große Auswahl an Munition für Jäger und Sportschützen

Jäger und Sportschützen ist die immense Angebotsvielfalt des Munitionshandels bekannt. Hierzu zählen sowohl Fabrikate aus dem europäischen als auch nicht-europäischen Wirtschaftsraum. Das schreibt das Regierungspräsidium Tübingen in einer Pressemitteilung.

An Munition, die sich auf dem zivilen Markt befindet und beispielsweise von Jägerinnen und Jägern oder Sportschützinnen und Sportschützen verwendet wird, stellt der Gesetzgeber spezielle Sicherheitsanforderungen.

Zahlreiche Anforderungen neben korrekter Kennzeichnung

Zu diesen Anforderungen zählen laut Regierungspräsidium Tübingen beispielsweise die Abmessungen der Patronen, die Unterschreitung von maximal zulässigen Gasdrücken und die korrekte Kennzeichnung von Patronen und kleinsten Verpackungseinheiten.

Daher müssen Munitionshersteller und Importeure vor dem Inverkehrbringen ihrer Produkte spezielle Zulassungs- und Prüfverfahren durchlaufen sowie Kennzeichnungsvorschriften einhalten.

Landratsamt soll Waffenbesitzer kontrollieren

Das Regierungspräsidium Tübingen hat die Unteren Waffenbehörden – zu denen auch das Landratsamt Zollernalbkreis gehört – aufgefordert, auch weiterhin regelmäßig und nachhaltig die Aufbewahrung von Waffen und Munition in den Räumlichkeiten der Waffenbesitzer zu kontrollieren.

In den vergangenen Jahren wurde im Regierungsbezirk Tübingen nahezu bei jedem Waffenbesitzer wenigstens einmal eine solche häusliche Aufbewahrungskontrolle durchgeführt.

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