Balingen

Großer Bedarf an Beratung für Grundsteuer B: Balinger Finanzamt nach Fristende kulant

03.02.2023

Von Jasmin Alber

Großer Bedarf an Beratung für Grundsteuer B: Balinger Finanzamt nach Fristende kulant

© Jasmin Alber

Das Finanzamt in Balingen ist für den Zollernalbkreis zuständig.

Zum Fristende für die Einreichung der Grundsteuererklärung B am Dienstag, 31. Januar, war im Balinger Finanzamt ein größeres Besucheraufkommen als gewöhnlich, bestätigt Amtsleiter Albin Geiger. „Viele Bürger wollten ihre Erklärung noch persönlich abgeben“, schreibt er auf ZAK-Nachfrage. „Ohnehin besteht ein sehr großer Bedarf an Beratung und Unterstützung.“

Doch einfach so vorbeizukommen, ist keine gute Idee, denn: „Die Finanzämter in Baden-Württemberg stehen für eine persönliche Beratung grundsätzlich nur noch nach einer Terminvereinbarung zur Verfügung. Dies gilt auch für das Finanzamt Balingen“, so Geiger.

Die Termine können online auf der Website des Finanzamts oder telefonisch vereinbart werden. Wobei die telefonischer Erreichbarkeit aufgrund der hohen Anzahl an Anrufen aktuell eingeschränkt sei, bedauert der Amtsleiter. Wie berichtet, wurde das Personal zur Bearbeitung der Grundsteuererklärungen aufgestockt.

Fragen werden beantwortet, aber keine umfassende steuerliche Beratung

Einzelfragen würden gerne beantwortet, am besten erfolge die Kontaktaufnahme über das Online-Kontaktformular. Jedoch schränkt Albin Geiger ein: „Eine umfassende steuerliche Beratung können und dürfen wir nicht leisten.“ Auf der Homepage des Finanzamts gebe es vielfältige Hinweise für weitere Hilfen zum Ausfüllen der Steuererklärungen. „Für den Bereich der Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) soll demnächst auch ein weiteres Erklärvideo eingestellt werden“, informiert Geiger. Die Frist für die Erklärungen der Grundsteuer A endet erst Ende März.

Landesministerium: Abgabe nach Fristende ohne negative Folgen

Er verweist in Sachen Abgabefrist auf eine Pressemitteilung des Landesministeriums für Finanzen vom 1. Februar. Hierin heißt es, dass die offizielle Frist für die Grundsteuer B (Eigentümer von Grundstücken) zwar am Dienstag zu Ende gegangen ist, aber:

„Eine Abgabe ist auch nach dem Fristende noch möglich. Elster steht selbstverständlich weiterhin zur Verfügung. Wer seine Erklärung noch nicht abgegeben hat, kann das also noch nachholen. Als nächster Schritt folgt eine Erinnerung vom Finanzamt, voraussichtlich im ersten Quartal.

Solange haben alle Eigentümerinnen und Eigentümer, die die Frist verpasst haben, keine negativen Folgen zu befürchten. Das Finanzamt ist zunächst kulant. Einen Antrag auf Fristverlängerung braucht es deshalb nicht. Die Regelung betrifft private Eigentümerinnen und Eigentümer sowie sogenannte ‚Großkunden‘ gleichermaßen. Großkunden besitzen tausende Grundstücke und können die Kulanzphase nutzen, um ihre Menge an Erklärungen abzugeben.“

Grundsteuer gilt ab 2025

Wer die Erklärung abgegeben hat, erhält den Grundsteuerwert- und Grundsteuermessbescheid, sobald das Finanzamt die Erklärung bearbeitet hat. Bearbeitung und Versand der Bescheide erstrecken sich laut Pressemitteilung des Ministeriums noch bis ins Jahr 2024. Die neue Grundsteuer gilt dann ab dem Jahr 2025.

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