Zollernalbkreis

Die Bezahlkarte für Geflüchtete im Zollernalbkreis kommt Ende März: Was sie (nicht) kann

19.03.2024

von Pressemitteilung

Die Bezahlkarte für Geflüchtete im Zollernalbkreis kommt Ende März: Was sie (nicht) kann

© picture alliance/dpa

Geflüchtete bekommen künftig eine solche Bezahlkarte, die einer Visa Debitkarte entspricht (Symbolfoto).

Der Zollernalbkreis führt ab Ende März schrittweise die Bezahlkarte für Geflüchtete ein. Was damit bezahlt werden kann, welche Grenzen sie hat und wer sie wann bekommen soll.

Die Bezahlkarte für Geflüchtete im Zollernalbkreis ist startklar. Wie das Landratsamt in einer Pressemitteilung schreibt, erhalten zunächst von Ende März an neu zugewiesene Asylbewerber diese Bezahlkarte. Je Bedarfsgemeinschaft, also je Familie oder Paar, ein Exemplar. Außerdem bekommen jene Asylbewerber ohne Girokonto eine Karte.

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Das Landratsamt bucht darauf monatlich die zustehenden Beträge. Einsetzen kann man sie überall, wo Visa-Karten akzeptiert werden.

Ein Vorteil: Sie führt zudem durch den Wegfall der Barauszahlungen zu einer Entlastung der Verwaltung. Ein Nachteil: Parallel wird für die meisten Geflüchteten ein Girokonto erforderlich sein, um Überweisungen sowie SEPA-Lastschriften, wie zum Beispiel für Mobilfunkverträge und ÖPNV-Tickets, tätigen zu können. Die Landkreisverwaltung rechnet mit 5000 Euro Kosten pro Monat für die Karten.

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Diese Bedarfssätze gelten laut Landratsamt für Asylbewerber seit 1. Januar – davon bestritten werden muss alles außer den Kosten für die Unterkunft.

Bedarfsstufe 1 (Alleinstehende oder Alleinerziehende): 256 Euro (notwendiger Bedarf) + 204 Euro (persönlicher Bedarf) = 460 Euro gesamt

Bedarfsstufe 2 (Paare in einer Wohnung/Unterbringung in Sammelunterkunft): 229 Euro + 184 Euro = 413 Euro

Bedarfsstufe 3 (Erwachsene in einer stationären Einrichtung; Erwachsene unter 25 Jahren, die im Haushalt der Eltern leben): 204 Euro + 164 Euro = 368 Euro

Bedarfsstufe 4 (Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren): 269 Euro + 139 Euro = 408 Euro

Bedarfsstufe 5 (Kinder zwischen 6 und 13 Jahren): 204 Euro + 137 Euro = 341 Euro

Bedarfsstufe 6 (Kinder bis 5 Jahre): 180 Euro + 132 Euro = 312 Euro

„Schritt für Schritt ist die Ausweitung auf alle schon im Landkreis untergebrachten Empfänger von Asylbewerberleistungen – derzeit rund 820 Menschen – vorgesehen. Die Debitkarte wird damit für diesen Personenkreis zum Hauptzahlungsmittel“, erklärt Sozial- und Rechtsdezernent Georg Link in der Pressemitteilung.

Nur Geflüchtete, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, bekommen die Bezahlkarte. Also keine Ukrainer, sie bekommen Bürgergeld.

Was man mit der Karte (nicht) machen kann

Insbesondere die Möglichkeit der Bargeldabhebung werde mit der Bezahlkarte beschränkt: auf 150 Euro pro Person und Monat; für jede weitere Person der Bedarfsgemeinschaft 100 Euro zusätzlich.

Einkaufen kann man damit ausschließlich in Baden-Württemberg und vorwiegend in Einzelhandelsgeschäften, online nur bei Anbietern, die ihren Geschäftssitz in Deutschland haben, schreibt das Landratsamt. Ausgeschlossen seien Online-Branchen wie Geldtransferdienstleister, Glücksspiel, Aktien- und Kryptohandel sowie Datingportale. Bei Missbrauchsverdacht bestehen laut Landratsamt auch Kontrollmöglichkeiten.

CDU-Antrag führt zu eigener Bezahlkarte

Eine interne Arbeitsgruppe im Landratsamt – bestehend aus Kolleginnen und Kollegen der Ämter für Digitalisierung sowie Zuwanderung und Integration, der Kämmerei und des Rechnungsprüfungsamts – hat die Einführung der Bezahlkarte in den vergangenen Wochen intensiv bearbeitet.

Der Kreistag hatte im Februar auf Antrag der CDU mehrheitlich dafür gestimmt, nicht auf die bundeseinheitliche Lösung zu warten, sondern schnell eine eigene Lösung zu entwickeln.

Der CDU-Fraktionsvorsitzende Frank Schroft hatte. „Taten und Tempo“ gefordert. Mit der Bezahlkarte sollte demnach verhindert werden, dass Geflüchtete Geld, das sie bislang in bar erhielten, zu ihren Familien ins Ausland schickten. Dadurch wolle man die Anreize zur illegalen Migration senken, so Schroft. Bargeldabhebungen werden nun eingeschränkt, bleiben aber wie beschrieben möglich.

Diese wird nun mit dem in Sachen Bezahlkarten erfahrenen Unternehmen Publk GmbH mit Sitz in Bersenbrück realisiert. Sollte die bundeseinheitliche Lösung mit einem anderen Anbieter umgesetzt werden, ist laut Landratsamt ein Wechsel mit geringem Aufwand möglich.

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