Sigmaringen

Demo vor Privathaus von Winfried Kretschmann: 30.000 Euro Geldstrafe für Rädelsführer

21.02.2022

Von Michael Würz

Demo vor Privathaus von Winfried Kretschmann: 30.000 Euro Geldstrafe für Rädelsführer

© Zollernalb, CC BY-SA 4.0

Das Amtsgericht Sigmaringen.

Das Amtsgericht Sigmaringen hat den Mann, der zu einer Versammlung vor dem Privathaus des Ministerpräsidenten aufgerufen hatte, am Montag zu einer Geldstrafe von 30.000 Euro verurteilt.

Seine Strafe muss er in 150 Tagessätzen à 200 Euro bezahlen, berichtet die Schwäbische Zeitung. Das Urteil fiel jedoch ohne den Angeklagten: Er habe sich krankheitsbedingt entschuldigen und ein Attest vorlegen lassen, berichtet die Zeitung weiter.

Die Staatsanwaltschaft Hechingen wirft dem 52-jährigen Mann aus einer Sigmaringer Kreisgemeinde vor, ohne Erlaubnis zu einer Versammlung vor dem Wohnhaus des Ministerpräsidenten aufgerufen zu haben. Rund 60 Teilnehmer waren seinem Aufruf auf Telegram gefolgt – sie marschierten am Sonntag vor einer Woche zum Haus der Familie Kretschmann.

Mann gibt Laufroute zum Haus der Familie Kretschmann vor

Weil er den Laufweg vorgegeben habe, sei der Mann auch vor Ort klar als Rädelsführer zu erkennen gewesen, argumentieren die Behörden. Der 52-Jährige – ein im Raum Sigmaringen bekannter Unternehmer – habe versucht, eine Polizeisperre zu umgehen und sich so Zugang in die Straße zu verschaffen, in dem das Privathaus des Ministerpräsidenten steht.

Bewusst schnell hatte die Hechinger Staatsanwaltschaft auf den Vorfall reagiert, sodass das Amtsgericht Sigmaringen bereits an diesem Montag seine Entscheidung fällte – in Form eines schriftlichen Strafbefehls. Gegen diesen kann der Mann Einspruch einlegen, dann käme es zu einer öffentlichen Hauptverhandlung. Er müsste vor Gericht erscheinen.

Corona-Demos in Sigmaringen-Laiz seit Freitag komplett verboten

In der Folge des Aufmarschs sind seit vergangenem Freitag sogenannte „Corona-Spaziergänge“ im Sigmaringer Stadtteil Laiz verboten worden. Laut Verfügung des Landratsamts Sigmaringen bleibt das Versammlungsrecht bis 15. März eingeschränkt. Sollten sich Gegner der Corona-Maßnahmen dagegen widersetzen, können sie von den Behörden belangt werden, berichtet die Schwäbische Zeitung.

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