Zollernalbkreis

Bedrohungen gegen Amtsträger im Zollernalbkreis nehmen zu

16.04.2024

von Olga Haug; Pressemitteilung

Bedrohungen gegen Amtsträger im Zollernalbkreis nehmen zu

© Adobe Stock/picture alliance

Bedrohungen und Beschimpfungen gegen Amtsträger haben im Zollernalbkreis in den vergangenen Jahren zugenommen (Symbolfoto).

Mitarbeiterinnen des Jugendamtes wurden haltlos beleidigt und bedroht. Zwei Männer aus dem Zollernalbkreis wurden deshalb verurteilt. Laut Staatsanwaltschaft haben sich Fälle wie diese in den vergangenen Jahre gehäuft.

„Die Respektlosigkeit gegenüber Funktionsträgern hat merklich zugenommen“, sagt Oberstaatsanwalt und stellvertretender Pressesprecher der Hechinger Staatsanwaltschaft Karl-Heinz Beiter im Gespräch mit dem ZOLLERN-ALB-KURIER. Diese Entwicklung zeigen beispielhaft zwei Fälle aus dem Zollernalbkreis, in denen Mitarbeiterinnen des Landratsamtes beleidigt und genötigt wurden.

In mehreren E-Mails erheblich beleidigt

Im Februar wurde ein 45-Jähriger am Amtsgericht Balingen zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen verurteilt. Laut Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Hechingen soll der Mann eine Mitarbeiterin des Jugendamts des Landratsamts Zollernalbkreis im Herbst 2023 in mehreren E-Mails erheblich beleidigt haben. Warum? „Dem Mann war im Jahr 2019 durch Beschluss des Amtsgerichts Rottenburg das Sorgerecht für seine Kinder entzogen worden, was den Mann zu haltlosen Beschimpfungen und Vorwürfen an die Adresse des Jugendamts veranlasste“, teilt die Staatsanwaltschaft mit.

Nötigung in zwei Fällen

In einem anderen Fall wurde ein 46-Jähriger vom Amtsgericht Albstadt wegen versuchter Nötigung in zwei Fällen und Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes verurteilt.

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Soll heißen: „Dem Mann wurde zur Last gelegt, am 28. März 2022 anlässlich einer Inobhutnahme seines Sohnes zwei Mitarbeiterinnen des Jugendamts des Landratsamts Zollernalbkreis bedroht zu haben, sollte sein Sohn in staatliche Obhut genommen werden. Hiernach zeichnete der Mann ein Telefongespräch mit einer Mitarbeiterin des Jugendamts auf, ohne dass die Mitarbeiterin dies wusste und hiermit einverstanden war“, erklärt die Staatsanwaltschaft. Der Mann wurde zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen verurteilt.

„Manche Menschen meinen, sie könnten einfach respektlos sein.“

Warum die Respektlosigkeit gegenüber Amtsträgern in den vergangenen Jahren zugenommen hat, lässt sich nicht pauschal erklären, sagt Oberstaatsanwalt Beiter im Gespräch mit unserer Zeitung. Es gebe unterschiedliche Gründe. „Manche Menschen meinen, sie könnten einfach respektlos sein. Und das hält auch bei uns nicht an“, betont Beiter. Oftmals seien diese Menschen schlicht unzufrieden. Andere hängen bestimmtem Thesen an, meint Beiter. Thesen beispielsweise, bei denen unter anderem das Grundgesetz nicht anerkannt werde.

Auf Nachfrage unserer Zeitung möchte das Landratsamt, dessen Mitarbeiterinnen betroffen waren, vorneweg betonen: „Die weit überwiegende Zahl der Kontakte zwischen Kunden sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landratsamts verläuft unproblematisch, sachlich und lösungsorientiert.“

Wer „rote Linie“ überschreitet, wird angezeigt

Dennoch registriert die Kreisverwaltung vor allem im Sozialamt sowie im Amt für Zuwanderung und Integration eine steigende Zahl solcher Vorfälle, teilt Pressesprecher Steffen Maier mit. Hierbei ist für die Kreisverwaltung eines klar: „Werden dabei ‚rote Linien‘ klar überschritten, erstatten wir konsequent Anzeige und erteilen Hausverbote.“

Kreisverwaltung ergreift präventive Maßnahmen

Um etwaigen Problemen vorzubeugen, hat die Kreisverwaltung Maßnahmen ergriffen. Zum Beispiel erfolgen Hausbesuche in Situationen, die absehbar kritisch sein könnten, zu zweit, erklärt Maier. Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jugendamts sind ebenso regelmäßig Supervisionen vorgesehen. Zudem steht jenen, die belastende Situationen erleben mussten, psychologische Betreuung offen, sagt Maier im Gespräch mit unserer Zeitung.

In ihrer Pressemitteilung kündigt die Staatsanwaltschaft an, auch weiterhin konsequent Straftaten zum Nachteil von Amtsträgern zu verfolgen. „Hier gibt es kein Pardon“, bekräftigt Staatsanwalt Beiter. Dies sei ein regelmäßiges und grundsätzliches Vorgehen, erklärt Beiter. Auf die Aktionen gebe es vonseiten der Justiz die notwendigen Reaktionen. In den beiden genannten Fällen waren es Geldstrafen.

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