Dotternhausen/Sigmaringen
Änderungsgenehmigung für Holcim ist rechtens: Verwaltungsgericht weist Klage von Norbert Majer ab
31.07.2020

© Daniel Seeburger
Die neunte Kammer des Verwaltungsgericht mit dem Präsidenten des Sigmaringer Verwaltungsgerichts, Professor Dr. Christian Heckel (Mitte).
Nach rund vierstündiger mündlicher Verhandlung hat die neunte Kammer des Verwaltungsgerichts Sigmaringen die Klage von Norbert Majer, Vorsitzender des Vereins Natur und Umwelt Zollernalb (NUZ) gegen eine immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung für das Holcim-Zementwerk in Dotternhausen abgewiesen.
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