Dotternhausen/Sigmaringen

Änderungsgenehmigung für Holcim ist rechtens: Verwaltungsgericht weist Klage von Norbert Majer ab

31.07.2020

von Pressemitteilung

Änderungsgenehmigung für Holcim ist rechtens: Verwaltungsgericht weist Klage von Norbert Majer ab

© Daniel Seeburger

Die neunte Kammer des Verwaltungsgericht mit dem Präsidenten des Sigmaringer Verwaltungsgerichts, Professor Dr. Christian Heckel (Mitte).

Nach rund vierstündiger mündlicher Verhandlung hat die neunte Kammer des Verwaltungsgerichts Sigmaringen die Klage von Norbert Majer, Vorsitzender des Vereins Natur und Umwelt Zollernalb (NUZ) gegen eine immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung für das Holcim-Zementwerk in Dotternhausen abgewiesen.

Das Regierungspräsidium Tübingen hatte Holcim für sein Zementwerk die Erhöhung des Anteils an sogenannten Ersatzbrennstoffen für den Drehrohrofen genehmigt und zugleich die Grenzwerte für den Schadstoffausstoß verschärft. Kläger forderte UmweltverträglichkeitsprüfungNorbert Majer rügte formelle und materielle Fehler der Änderungsgenehmigung. Insbesondere machte er geltend, dass das Zementklinkerw...

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