Geislingen

Zweiter Anlauf für Geislinger „Auben“-Quartier – Bebauung mit maximal drei Geschossen

23.04.2024

Von Rosalinde Conzelmann

Zweiter Anlauf für Geislinger „Auben“-Quartier – Bebauung mit maximal drei Geschossen

© Immodera

Auf diesem Filetstück sollen mehrere Einfamilienhäuser gebaut werden. Der Gemeinderat hat den Aufstellungsbeschluss erneut gefasst.

Im zweiten Anlauf kommt nun Schwung in das Bebauungsplanverfahren „Stettener Brühl“. Nachdem die Stadt und der Investor Gespräche mit den skeptischen Anliegern geführt haben und vom vereinfachten- ins Regelverfahren umgestiegen wird, hat der Gemeinderat den Aufstellungsbeschluss erneut gefasst. Wie schon berichtet, geht es um 37 bis 40 Wohnungen im „Auben“-Quartier am Geislinger Ortsrand.

Bereits im November 2022 hat der Investor seine Pläne für die Bebauung eines Filetstücks am westlichen Ortsrand von Geislingen vorgestellt. Der Gemeinderat hat damals den Aufstellungsbeschluss für den notwendigen Bebauungsplan „Stettener Brühl“ gefasst. Das Verfahren sollte nach Paragraf 13b beschleunigt durchgeführt werden und Ende 2024 abgeschlossen sein. Jetzt hat der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung den Aufstellungsbeschluss aufgehoben, weil das Bundesverwaltungsgericht bekannterweise dem beschleunigten Verfahren einen Riegel vorgeschoben hat. Deshalb werde man nun auf das Regelverfahren umsteigen, informierte Stadtbaumeister Markus Buck.

Zweiter Anlauf für Geislinger „Auben“-Quartier – Bebauung mit maximal drei Geschossen

© Ernst Mayer GmbH

So sieht der Entwurf aus.

Wie schon berichtet, plant der örtliche Investor Immodera auf dem 6000 Quadratmeter großen Grundstück im Gewann „Stettener Brühl“ den Bau von Mehrfamilienhäusern mit 37 bis 40 barrierefreien Wohnungen in einer Größe zwischen 60 und 120 Quadratmetern. Das Gewann Stettener Brühl am westlichen Rand der Stadt ist seit 1985 als Bauerwartungsland ausgewiesen. Die Auenstraße mit einer Wohnbebauung liegt in direkter Nachbarschaft. Die Stadt begrüßt die Schaffung von neuem Wohnraum, ist aber selbst nicht tätig geworden, weil sie die Grundstücke nicht zu den marktüblichen Preisen erwerben konnte.

Es gab Proteste

Nachdem die Baupläne bekannt wurden, gab es Proteste von einigen Anliegern, die zum einen die massive Bebauung kritisierten und zum anderen die Tatsache, dass die Geislinger ein Stück ihres beliebten Naherholungsgebiets Auben mit seinen Gärten abgeben müssen. Anstatt Mehrfamilienhäuser zu bauen, plädierten die Kritiker für kleine Doppelhäuser zu erschwinglichen Preisen und mehr Kreativität in der Umsetzung.

Es gibt Gespräche

Diese Zweifel und Bedenken sind wohl aus dem Weg geräumt worden. Wie Bürgermeister Oliver Schmid in der Sitzung mitteilte, fanden Gespräche mit den Anliegern statt. Diese seien in einer frühen Phase im Bürger- und Vereinshaus informiert worden. Laut Schmid fand ein reger Austausch statt.

Mehr Stellplätze als erforderlich

An dem bisherigen Entwurf hat sich im Wesentlichen nichts geändert. Wie Buck betonte, sollen die bestehenden Gärten bestehen bleiben. Die maximale Gebäudehöhe beträgt 12 Meter; es sind maximal drei Geschosse zulässig. Die Zufahrt zu den Grundstücken erfolgt bislang über den Weg zum Schützenhaus. Im Zuge der Bebauung wird eine Straße erstellt. Pro Wohneinheit ist ein Stellplatz gefordert. Die Stadt habe mehr Stellplätze als vorgeschrieben gefordert. „Der Plan sieht 64 vor, geplant sind 67“, so Buck.

Kosten trägt der Investor

Der jetzt mit einer Gegenstimme gefasste Aufstellungsbeschluss wird nun erneut öffentlich ausgelegt. Hier kann jeder mögliche Einwände vorbringen. Für die Stadt ist das Bebauungsplanverfahren kostenlos, der Bauherr kommt dafür auf.

Investor Marco Schwendemann, der in der Sitzung anwesend war, hatte bereits bei der Vorstellung seiner Pläne 2022 mitgeteilt, dass erste Anfragen vorliegen würden. Die Wohnungen sollen in mehreren Bauabschnitten an private Käufer auf dem freien Markt veräußert werden. Der erste Bauabschnitt hätte 2024 starten sollen.

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