Meßstetten

„Yes, EU can!“: Fairtrade-Steuerungsgruppe Meßstetten setzt sich für EU-Lieferkettengesetz ein

31.05.2023

Von Werner Lissy

„Yes, EU can!“: Fairtrade-Steuerungsgruppe Meßstetten setzt sich für EU-Lieferkettengesetz ein

© Werner Lissy

Elke Beuttler ist für die Fairtrade-Steuerungsgruppe und den Meßstetter Weltladen immer auf dem Laufenden und bestens informiert.

Das Unglück von Rana Plaza im Jahr 2013 war Auslöser einer weltweiten Debatte über die desolaten Arbeits- und Sicherheitsbedingungen in der Textilbranche. Um weitere Katastrophen dieser Art zu verhindern, trat dieses Jahr das deutsche Lieferkettengesetz in Kraft, welches jedoch deutliche Mängel aufweist. Nun hat die Fairtrade-Steuerungsgruppe Meßstetten eine Petition unterschrieben, die den Bundeskanzler auffordert, sich für ein effektiveres EU-Gesetz stark zu machen, das schon in den Startlöchern steht.

Immer auf dem Laufenden und bestens informiert über die Lage der weltweiten Produktionen und die Bemühungen für faire Arbeitsbedingungen in der globalen Welt, ist die Vorsitzende von der Fairtrade- Steuerungsgruppe der Stadt Meßstetten.

Sie bekommt die Informationen von der Fairtrade-Zentrale wie auch diese, dass die Europäische Union gerade an einem EU-Lieferkettengesetz arbeitet und bereits eine Petition an Kanzler Scholz unterschrieben wurde.

Rana Plaza war größtes Unglück

Am 24. April 2013 ist in Rana Plaza in Bangladesch ein neunstöckiges Gebäude in sich zusammengebrochen. Darin waren fünf Textilfabriken, die für internationale Modemarken produziert haben, untergebracht. Bei dem bis heute größten Unglück in der Geschichte der Textilindustrie kamen über 1130 Menschen ums Leben und über 2000 wurden verletzt.

Gebäude zuvor schon evakuiert

Drei der acht Etagen seien illegal errichtet worden und die neunte habe sich im Bau befunden. Am Tag vor dem Einsturz war das Gebäude evakuiert worden, weil Risse in den Wänden festgestellt wurden.

Trotzdem haben die Betreiber der Textilfabriken die Beschäftigten dazu gezwungen, wieder an ihren Arbeitsplatz zu gehen. Verschlossene Türen und blockierte Fluchtwege haben das Ausmaß der Katastrophe vergrößert.

Katastrophe hätte nicht sein müssen

Kaum ein Unglück hat der Weltöffentlichkeit so deutlich vor Augen geführt, unter welch desolaten Arbeits- und Sicherheitsbedingungen in der gesamten Textil-, Kleider- und Schuhindustrie produziert wird. Die Katastrophe wäre vermeidbar gewesen.

Aber: Die Textilindustrie ist auch heute noch Bangladeschs wichtigster Wirtschaftszweig. Diejenigen, die gut daran verdienen, haben wenig Interesse daran, an den ausbeuterischen Arbeitsbedingungen etwas zu verändern.

Zu niedrige Löhne, zu viele Überstunden

Zu den fortdauernden Missständen in den Bekleidungsfabriken zählen zu niedrige Löhne und exzessive Überstunden, die die gesetzlich verankerte reguläre Arbeitszeit von 48 Wochenstunden deutlich überschreiten.

Wie das Südwind-Institut aktuell berichtet, sind Löhne in den Kleidungsfabriken in Bangladesch weit davon entfernt, existenzsichernd zu sein und somit ein menschenwürdiges Einkommen zu sichern.

Kaum Fortschritte seit 2013

Nach dem Unglück von Rana Plaza geriet die gesamte Textilindustrie in die Kritik. Viele Menschen wurden für die Folgen weltweiter Massenproduktionen sensibilisiert, aber positive Entwicklungen haben sich seitdem nicht global durchgesetzt. Es gibt weiterhin zu wenige verbindliche Abkommen oder Gesetze, die zu verbesserten Arbeitsbedingungen und höheren Löhnen führen.

Lieferkettengesetz im Juni verabschiedet

Einen wichtigen Beitrag dazu, dass sich Katastrophen wie Rana Plaza nicht wiederholen, sollte das deutsche Lieferkettengesetz leisten, das im Juni 2021 verabschiedet wurde. Es schreibt deutschen Unternehmen erstmals verbindliche Maßnahmen zur Achtung der Menschenrechte in ihren Lieferketten vor. Ein großer Fortschritt, aber leider wurde das Gesetz an zentralen Stellen abgeschwächt.

EU-Gesetz soll effektiver sein

Das deutsche Lieferkettengesetz trat zum 1.1.23 in Kraft, das, so der Meinung von Fairtrade nach, leider erhebliche Mängel hat. Jetzt geht es aber um das EU-Lieferkettengesetz, das im EU-Parlament beraten und verabschiedet wird und zumindest im Entwurf deutlich konkreter und effektiver ist.

Mängel des deutschen Gesetzes

Das deutsche Lieferkettengesetz greift beispielsweise derzeit nur für Unternehmen mit mindestens 3000 Beschäftigten, das EU-Gesetz soll für Unternehmen ab 500 Beschäftigten Anwendung finden.

Außerdem bietet das deutsche Gesetz Geschädigten entlang einer Lieferkette keine Möglichkeit, vor einem deutschen Gericht Schadensersatz gegenüber beteiligten Unternehmen einzuklagen. Durch das EU-Lieferkettengesetz soll dies aber gewährleistet sein.

Kanzler soll sich stark machen

In einer Petition an den Bundeskanzler ging es nun darum, dass dieser sich für das neue EU-Gesetz stark macht. Die Fairtrade-Steuerungsgruppe und der Weltladen Meßstetten unterstützen den Entwurf zum neuen EU-Lieferkettengesetz und haben die Bittschrift an den Kanzler unterschrieben, in der er aufgefordert wird, sich für das EU-Lieferkettengesetz einzusetzen. Yes, EU can!

Weitere Informationen

Alles Wissenswerte rund um das EU-Lieferkettengesetz, das schon in den Startlöchern steckt, gibt es auf lieferkettengesetz.de.

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