Hechingen

Weiter wegen Zigaretten und Whiskey im Gefängnis: Drei Georgier wegen Diebstahls verurteilt

14.02.2024

Von Julia Siedler

Weiter wegen Zigaretten und Whiskey im Gefängnis: Drei Georgier wegen Diebstahls verurteilt

© picture alliance / Christian Charisius/dpa

Wegen des Diebstahls von Zigaretten und Whiskey bleiben drei Angeklagte aus Georgien in Haft (Symbolfoto).

Sie bleiben im Gefängnis, aber nicht mehr so lange: Drei Georgier sind in der Berufungsverhandlung am Landgericht Hechingen wegen Bandendiebstahls erneut zu Haftstrafen verurteilt worden. Sie hatten Alkohol und Zigaretten gestohlen.

Ins Berufungsverfahren am Landgericht Hechingen haben sich 3 Angeklagte aus Georgien begeben, die zuvor am Amtsgericht zu Haftstrafen bis zu 3 Jahren verurteilt wurden. Der Vorwurf gegen die Männer? Als Bande im März 2023 in einem Supermarkt in Engstingen sowie in einem Supermarkt in Bisingen mehrere Flaschen Alkohol sowie mehrere Stangen Zigaretten entwendet zu haben.

Männer seit März 2023 in Haft

In Engstingen verfolgte eine Zeugin die Gruppe und parkte sie mit ihrem Wagen ein. Der unachtsame Fahrer des Fluchtwagens verursachte einen Schaden an ihrem Auto und setzte die Fahrt ununterbrochen fort.

Bereits seit März vergangenen Jahres ist die Bande nun inhaftiert; für die Berufung gegen ihre entsprechenden Verurteilungen wurden sie dem Vorsitzenden Richter Albrecht Trick am Mittwoch in Fußschellen und im Beisein von 6 Justizbeamten vorgeführt.

Noch nicht lange in Deutschland

Die Angeklagten sind 34, 40 und 42 Jahre alt; bei den beiden älteren handelt es sich um Brüder. Der älteste Angeklagte war bereits vorbestraft und bei der Strafbegehung noch unter Bewährung; die beiden Mitinhaftierten haben keine Vorstrafen.

Der Staatsanwaltschaft zufolge sei das allerdings „keine große Leistung“, waren die Männer doch erst wenige Monate zuvor ins Land gekommen. Das Amtsgericht legte Strafen von 2 Jahren und 5 Monaten für das jüngste Mitglied sowie für den Fahrer fest, sowie ein 6-monatiges Fahrverbot für letzteren. Der vorbestrafte Angeklagte erhielt ein Strafmaß von 3 Jahren.

Die Berufungsverhandlung am Mittwoch begrenzte sich in erster Linie auf die Erörterung der persönlichen Verhältnisse der 3 Diebe für die beiden anwesenden Schöffinnen. Der Älteste der Bande gab sein Geld den eigenen Auskünften zufolge für Drogen aus.

Er sei schon lange abhängig und habe damals direkt mit Heroin angefangen: „Das waren die späten 90er-Jahre, da waren fast alle abhängig“, übersetzt eine Dolmetscherin die Aussage des Angeklagten.

Angeklagter will Drogenersatz

Er habe aufgrund einer Schussverletzung auch noch eine große Wunde, sagte der Angeklagte und er könne ohne Substitution nicht mehr klar denken. Auch der jüngste Angeklagte kam bereits früh, „mit 13, 14 Jahren“, mit Drogen in Kontakt. Einer der Mitangeklagten lacht. Mit 17 sei er dann richtig eingestiegen, vorrangig ebenso mit Heroin. Er sei zudem in ein Methadon-Programm aufgenommen worden, nur hier in seiner Haft erhalte er nichts.

„Ich werde momentan gequält“ und ihm wäre es lieber, wenn er „mit einem Stock geschlagen würde“, übersetzt die Dolmetscherin seine Worte. Als er inhaftiert wurde, hätte man ihm noch versprochen, er bekomme auch in Haft einen Ersatzstoff.

Asylantrag abgelehnt

Der 34-Jährige habe in seinem Herkunftsland das Ingenieursstudium für Gas- und Ölforderung erfolgreich abgeschlossen und danach in der Wohnbaufirma seines Vaters mitgearbeitet. Im November 2022 sei er erstmals nach Deutschland gekommen, der 1. Bescheid für seinen Asylantrag war negativ, aber er habe Einspruch erhoben.

Er sei verheiratet und habe eine Tochter, aber keine Familie in der Nähe, die ihn in der Haft besuchen könnte. Der 40-jährige Fahrer studierte seinen Aussagen zufolge 4 Jahre an einer Sport- und Wehrfakultät des Militärs im Ausland und absolvierte zudem einen Kurs in Elektrotechnologie. Nachdem er an seinem Studienort für mehrere Jahre als Distributor gearbeitet hat, ging er zurück in seine Heimat, um beim Bau eines Hotels zu helfen.

Angeklagter will nach Haft zurück in Heimat

Seit 2008 ist der Angeklagte verheiratet. Da sich der Kinderwunsch des Ehepaars nicht erfüllt habe, wollte dieses eine Kinderwunschklinik konsultieren. Da die Kosten für das Paar nicht tragbar gewesen seien, ging der 40-Jährige zum Arbeiten nach Frankreich. Nachdem der Angeklagte krank geworden war, kam er zunächst unter falschem Namen nach Lippstadt, doch er wolle, sobald er freikomme, wieder zurück in seine Heimat. Auch sein Asylantrag wurde abgelehnt – und er habe keinen Widerspruch eingelegt.

Der Älteste der Gruppe habe Finanzen und Bankwesen studiert und danach ebenso in der Firma seines Vaters gearbeitet. Bereits 2014 sei er zum ersten Mal nach Deutschland gekommen, im Sommer 2022 dann erneut. Unter falschem Namen habe er Asyl beantragt, da das Verfahren dann länger laufe, erklärte er. Er hat ebenso eine Frau und zwei Kinder in der Heimat.

Verständigung ist erfolgreich

Verteidigerin Sina Boss habe bereits zuvor wegen eines Verständigungsgespräches angefragt, zu welchem sich das Gericht sodann auch zurückzog. Durch die Einwilligung und die Geständnisse der Mandanten war die Verständigung erfolgreich. Die Berufung wurde auf die Rechtsfolgenseite beschränkt und die Zeugen unvernommen entlassen.

Die Verteidiger sahen in den Taten aufgrund der Drogenprobleme nur minderschwere Fälle. Die Staatsanwältin hingegen sieht diese nur, weil am Dienstag alle Angeklagten geständig waren – bei der Verhandlung vor dem Amtsgericht waren es nur die beiden Diebe.

Neues Urteil des Landgerichts

Das Landgericht änderte das Amtsgericht-Urteil vom 22. August 2023 daher wie folgt ab: Die beiden vorstrafenfreien Angeklagten erhalten eine Strafmilderung auf 1 Jahr und 9 Monate, der Angeklagte mit Vorstrafen eine Milderung auf 2 Jahre und 2 Monate – jeweils ohne Bewährung, da Richter Trick die Gefahr des Untertauchens und Absetzens sieht.

Dass die Angeklagten in der Haft wegen Drogenentzugs und der Entfernung zur Familie leiden würden, sei ein „entscheidendes Moment“ für die Strafzumessung und die Orientierung an der Untergrenze gewesen. Auch das Fahrverbot wurde aufgehoben, da das Auto noch überführt werden müsse.

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