Dotternhausen/Sigmaringen

Verwaltungsgericht weist Klage gegen Nutzung von Glasabfällen im Dotternhausener Zementwerk ab

24.03.2022

Von Daniel Seeburger

Verwaltungsgericht weist Klage gegen Nutzung von Glasabfällen im Dotternhausener Zementwerk ab

© Daniel Seeburger

Kläger Siegfried Rall (Mitte) mit seinem Rechtsanwalt Daniel Krummacher (links) und Prozessbeistand Norbert Majer .

Die zehnte Kammer des Sigmaringer Verwaltungsgericht unter dem Vorsitz von Richterin Dr. Judith Fischer hat die Klage des Dotternhausener Siegfried Rall gegen das Regierungspräsidium wegen der Genehmigung von Glasabfällen als Ersatzrohstoff im Holcim-Zementwerk abgewiesen. Das hat das Gericht am Donnerstagmorgen bekannt gegeben.

Die Klage gegen das Land Baden-Württemberg beschäftigte sich mit der Rechtmäßigkeit einer immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung für den Einsatz von Glasabfällen im Dotternhausener Zementwerk. Diese hatte das Regierungspräsidium Tübingen dem Konzern erteilt.

Das Zementwerk nutzt die Glasabfälle im Kalzinator als Ersatzrohstoff in der Zementklinkerproduktion. Im Prozess ging es unter anderem um Grenzwertüberschreitungen bei den Immissionen durch den Einsatz von Glas.

Drittschutz des Klägers

Im Prozess ging es vor allem um den sogenannten Drittschutz, den Rall geltend gemacht hat. Das Bundesimmissionschutzgesetz bietet die Möglichkeit, gegen Immissionen vorzugehen – bis hin zur Unterlassung, wenn man konkret betroffen ist. Siegfried Rall, der rund einen Kilometer vom Zementwerk entfernt lebt, hat geltend gemacht, dass er durch die Immissionen gesundheitlich stark belastet wird.

Am Mittwoch hatte die abschließende dritte Sitzung in der Stadthalle in Sigmaringen stattgefunden. Eine Begründung des Urteils will das Verwaltungsgericht nachreichen.

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