Straßberg

Unterstützung für Schotter-Teufel: Gemeinde Straßberg kümmert sich um neuen Bebauungsplan

19.02.2024

Von Horst Schweizer

Unterstützung für Schotter-Teufel: Gemeinde Straßberg kümmert sich um neuen Bebauungsplan

© Horst Schweizer

Für dieses Gebiet soll der Bebauungsplan „Schachen Nord II“ aufgestellt werden.

Die Gemeinde Straßberg beabsichtigt mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Schachen Nord II“ das Betriebsgelände der Firma Schotter-Teufel als Industriegebiet auszuweisen. Mit diesem Schritt soll es dem größten Arbeitgeber in der Gemeinde möglich sein, bestehende Betriebsflächen planungsrechtlich zu sichern und planungsrechtliche Voraussetzungen für die Errichtung von neuen baulichen Anlagen zu schaffen, um so für die Zukunft gewappnet zu sein.

„Wir wollen die Firma Schotter-Teufel unterstützen“, so Bürgermeister Markus Zeiser in der jüngsten Gemeinderatssitzung. Ziel und Zweck der Bebauungsplanaufstellung sei, innerhalb des Industriegebiets die für die Rohstoffgewinnung bis zum Abbruch und Recycling erforderlichen Anlagen planungsrechtlich dauerhaft zu sichern.

Baugrenzen werden miteinander verbunden

Ebenfalls, um Lagerflächen für Container zu erweitern und die Errichtung von Büro- und Sozialgebäuden sowie Sanitäreinrichtungen am Standort zu ermöglichen. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Schachen Nord II“ wird ein Teil des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Schachen Nord“ als überbaubare Fläche ausgewiesen. Die geplante Baugrenze werde mit der Baugrenze des rechtskräftigen Bebauungsplans verbunden.

Das gesamte Vorhaben läuft seit längerer Zeit und durchlief inzwischen mehrere Institutionen, mit daraus resultierenden Auflagen. Büroleiter Tristan Laubenstein von Fritz & Grossmann Umweltplanung aus Balingen informierte Verwaltung und Gemeinderat in der ersten Sitzung des Jahres über den aktuellen Stand nach Abwägung der bereits eingegangenen Stellungnahmen.

Diese hätten zu einigen Änderungen geführt, einige Punkten mussten abgestimmt werden. „Wir sind mit einer Fläche von 6,9 Hektar gestartet, haben diese auf 6,7 Hektar reduziert, um alle Anlagen mit einzubeziehen“, so Tristan Laubenstein.

Unterstützung für Schotter-Teufel: Gemeinde Straßberg kümmert sich um neuen Bebauungsplan

© Horst Schweizer

Tristan Laubenstein (links) erläuterte dem Gemeinderat den Stand zum Bebauungsplan.

Planungsrechtlich soll die Fläche so gesichert werden, um sie auch für die Zukunft zu sichern. Laubenstein erläuterte einige Stellungnahmen, so auch diese von der Höheren Forstbehörde im Regierungspräsidium Freiburg. Darin wird ein Waldabstand von 30 Metern ab der Baugrenze verlangt.

Einige Stellungnahmen eingegangen

Um diese Auflagen zu erreichen, sei die Möglichkeit gegeben, die betroffene Waldfläche von geringer Größe in einen Niederwald umzuwandeln. „Mit diesem würde die Gefahr ausgeschlossen, dass Bäume auf die Anlagen stürzen könnten“, so der Fachmann.

Im Umweltbericht des Landratsamtes Zollernalb gab es Auflagen, dass die Eingriffs- und Ausgleichsbilanz mit erarbeitet werden. Was inzwischen erfolgt sei. Ebenfalls gab es eine Empfehlung zur Aufnahme einer klaren Aussage, wie die Beseitigung des Niederschlagswassers erfolgen solle.

Herausforderungen zu meistern

Die Netze BW, die Albstadtwerke und Vodafone West haben in ihren Stellungnahmen mitgeteilt, dass sich innerhalb des Industriegebiets deren Leitungen befinden, die nicht überbaut werden dürfen. Für die 20-kV-Kabel und die 20-kV-Freileitung der Netze BW sind im Bebauungsplan Leitungsrechte festgesetzt.

Im weiteren Verfahren wird der Bebauungsplan „Schachen Nord II“ im Regelverfahren aufgestellt. Nach der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs werden die von der Öffentlichkeit und den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange weiter eingehenden Stellungnahmen geprüft und Abwägungsvorschläge erarbeitet.

Verfahren läuft weiter

Anschließend wird der Entwurf des Bebauungsplans für den Satzungsbeschluss aktualisiert. Die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen sowie die Fassung des Satzungsbeschlusses erfolgen im Gemeinderat. Dieser beschloss einstimmig, das weitere Verfahren einzuleiten und beauftragte die Verwaltung, die Beschlüsse ortsüblich bekannt zu machen und die Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen.

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