Albstadt

Freigabe der Versicherung: Rückkehr in Brandhaus in Ebingen ist größtenteils möglich

22.05.2023

Von Holger Much

Freigabe der Versicherung: Rückkehr in Brandhaus in Ebingen ist größtenteils möglich

© Holger Much

Zwei Tage nach dem Brand: Nun können die verrauchten Zimmer im Haus im Buchenweg wieder bezogen werden.

Die Wohnung im Buchenweg in Ebingen, in der am Samstagabend ein Brand ausgebrochen war, ist unbewohnbar. Die restlichen Räume sind nun theoretisch wieder bezugsbereit.

Rund 30 Menschen, so informierte am Wochenende die Polizei in ihrer Pressemitteilung zum Brand in dem Wohnhaus im Buchenweg am Samstagabend, mussten aufgrund von verrauchten Räumen und Wasserschäden ihre Wohnungen verlassen. Alle Betroffenen konnten, so berichtete Albstadts Oberbürgermeister Klaus Konzelmann am Sonntag auf Anfrage des ZOLLERN-ALB-KURIERS hin, untergebracht werden.

Sechs Bewohnerinnen und Bewohner– drei Männer, eine Frau und ein Ehepaar – wurden von der Stadt Albstadt in einem Hotel untergebracht. Der Rest der Bewohnerinnen und Bewohner hätten, so informierte der Oberbürgermeister weiter, bei Freunden und Bekannten unterkommen können.

Wie geht es nun für die betroffenen Personen weiter?

Das ist der aktuelle Stand

Wir haben bei der Stadtverwaltung Albstadt nachgefragt, wie der aktuelle Stand für die Menschen dort ist. Eigentlich, so informiert die Pressestelle der Stadt, habe die Polizei die Freigabe für alle Wohnungen bis auf die Brandwohnung bereits gegeben.

Die Brandwohnung selbst ist komplett zerstört und bis auf weiteres unbewohnbar. Alle anderen Wohnungen hingegen seien „zwar natürlich noch nicht frisch renoviert, aber die Bewohnerinnen und Bewohner können in ihre Räume zurückkehren“, so hieß es zunächst.

Nun müssen eventuell mehr Hotelzimmer zur Verfügung gestellt werden

Kurz darauf musste diese Aussage aber wieder zurückgezogen werden, weil von der zuständigen Versicherung die Freigabe noch nicht erfolgt sei, so die Pressestelle der Stadt Albstadt. Zwischenzeitlich jedoch kam laut Informationen der Stadtverwaltung auch das Ok der Versicherung, dass die Wohnungen nun tatsächlich wieder bezogen werden können.

Sollte im Einzelfall eine Wohnung trotz Freigabe unzumutbar erscheinen, sorgt die Stadtverwaltung dafür, dass für diese Menschen städtische Liegenschaften zur Verfügung stehen.

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