Zollernalbkreis

Proteste gegen Corona-Maßnahmen: Im Zollernalbkreis vorerst ohne Auflagen der Behörden

27.01.2022

von Pressemitteilung Landratsamt

Proteste gegen Corona-Maßnahmen: Im Zollernalbkreis vorerst ohne Auflagen der Behörden

© Rosalinde Conzelmann

Wenn es, wie in Albstadt und Balingen, zu Verkehrsbehinderungen kommt, will die Polizei weiter regelnd eingreifen, heißt es aus dem Landratsamt (Archivfoto).

Beobachten ja, verschärfte Auflagen nein: Vertreter von Polizei, Landratsamt, Kommunen, Gesundheitsamt und Versammlungsbehörden haben die Proteste gegen die Corona-Maßnahmen im Zollernalbkreis analysiert – und „mögliche weitere Handlungsschritte abgestimmt“, wie das Landratsamt am Donnerstag mitteilte.

Dass es sich bei den „Spaziergängen“ nicht um ebensolche, sondern in Wirklichkeit um anmeldepflichtige Versammlungen handelt – darin seien sich alle Behörden einig, so Marisa Hahn, Sprecherin des Landratsamts. Jene Versammlungen aber verliefen bislang weitestgehend friedlich. Vereinzelt sei es jedoch bereits zu Straftaten gekommen, unter anderem gegenüber Polizeibeamten. Oftmals, so bilanzieren die Behördenvertreter, werde bei den Protestaktionen auch der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten. Dennoch würden nur wenige Teilnehmerinnen und Teilnehmer eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen, führt Hahn aus. Und: In Albstadt und Balingen komme es vermehrt zu Verkehrsbehinderungen. „In solchen Fällen werden die Einsatzkräfte der Polizei weiterhin regelnd eingreifen“, heißt es in der Mitteilung.

Landratsamt erlässt keine Allgemeinverfügung zur Maskenpflicht

Wie also weiter mit den Gegnern der Corona-Maßnahmen umgehen? Man werde im Zollernalbkreis „zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Allgemeinverfügung zur Maskenpflicht erlassen“, teilt Hahn mit. Darauf hätten sich Vertreter des Gesundheitsamts und der Versammlungsbehörden verständigt, und zwar „nach Bewertung der Gesamtsituation“. Eine solche Allgemeinverfügung werde derzeit weder versammlungsrechtlich noch infektiologisch als verhältnismäßig betrachtet, so Georg Link, Rechtsdezernent beim Landratsamt.

Gesundheitssystem ist laut Landratsamt bislang nicht überlastet

Dies auch deshalb, weil das Gesundheitsamt die Ansteckungsgefahr im Außenbereich als gering bewertet: „Nach bisherigen Erkenntnissen werde das Coronavirus fast ausschließlich in geschlossenen Räumen übertragen.“ Weiter heißt es in der Erklärung der Kreisverwaltung: „Die rapide steigenden Fallzahlen durch die dominante Omikron-Variante führen aufgrund des schwächeren Verlaufs im Vergleich zur Delta-Variante bislang nicht zur Überlastung des Gesundheitssystems in der Region.“ Vielmehr sei die Anzahl der Corona-Patienten im Zollernalb-Klinikum seit mehr als zwei Wochen konstant und deutlich unter dem Niveau der Vorweihnachtszeit. „Das grundrechtlich geschützte Versammlungsrecht wird in diesem Zusammenhang aktuell höher bewertet“, heißt es in der Mitteilung.

Ohne Anmeldung: „Der Veranstalter oder Leiter macht sich strafbar“

Sehr genau beobachtet würde jedoch insbesondere das Verhalten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Versammlungen. Denn, darauf weisen die Behörden hin: „Der Veranstalter oder Leiter einer nicht angemeldeten Versammlung macht sich strafbar.“

„Wer Rechte einfordert, sollte sich selbst an Recht und Gesetz halten“

Jede Bürgerin und jeder Bürger habe das Recht, seine Meinung frei zu äußern, betont man im Landratsamt. Dies werde weiterhin gewährleistet. „Wer jedoch Rechte einfordert, sollte sich selbst an Recht und Gesetz halten, Versammlungen ordnungsgemäß anmelden und sich an erlassene Auflagen halten“, so Link weiter. „Unter diesen Voraussetzungen kann jederzeit demonstriert werden, ohne dass es zu Kontrollen oder der Einleitung von Bußgeld- oder Ermittlungsverfahren kommen muss.“

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