Meßstetten

Pop-Up-Impfzentrum in Meßstetten: Landratsamt räumt die gängigsten Unklarheiten aus

01.12.2021

von Pressemitteilung

Pop-Up-Impfzentrum in Meßstetten: Landratsamt räumt die gängigsten Unklarheiten aus

© Michael Würz

Wer sich impfen lässt, bekommt einen digitalen Impfnachweis ausgehändigt (Archivfoto).

Am 1. Dezember hat das Pop-Up-Impfzentrum in Meßstetten den Betrieb aufgenommen. Da das Landratsamt offenbar vermehrt Anfragen erreicht haben, antwortet die Behörde in einer aktuellen Pressemitteilung auf die gängigsten Rückfragen.

Das Pop-Up-Impfzentrum in Meßstetten hat am Mittwoch, 1. Dezember, seinen Betrieb aufgenommen (wir berichteten).

An bis zu sieben Tagen die Woche, abhängig von der Impfstoffverfügbarkeit, werden Impfungen nach vorheriger online Terminbuchung durchgeführt. Das teilt das Landratsamt in einer Pressemitteilung mit.

Da die Behörde offenbar vermehrt Nachfragen zu dieser Thematik erreicht haben, veröffentlicht das Landratsamt nachfolgend Antworten auf die gängigsten Fragen.

Was für Impfungen werden angeboten?

Es werden Erst-, Zweit- und Boosterimpfungen ab 12 Jahren durchgeführt.

Welcher Impfstoff wird verimpft?

Zur Verfügung stehen ausschließlich m-RNA-Impfstoffe. An Personen unter 30 Jahren wird der Impfstoff Biontech verimpft. Personen über 30 Jahren erhalten je nach Verfügbarkeit Biontech oder Moderna.

Ab wann erhält man eine Booster-Impfung?

Voraussetzung ist: Der Abstand von grundsätzlich 6 Monaten zur letzten Impfstoffdosis der Grundimmunisierung muss eingehalten werden. In Ausnahmefällen (wenn medizinische Gründe vorliegen) ist eine frühere Impfung bereits nach 5 Monaten, nach Rücksprache mit dem impfenden Arzt möglich.

Personen, bei denen die Grundimmunisierung mit einer Impfstoffdosis von Johnson & Johnson erfolgt ist, erhalten die Boosterimpfung mit einem m-RNA-Impfstoff bereits nach vier Wochen.

Kann der online gebuchte Termin auf eine andere Person übertragen werden?

Ja, eine Übertragung des Termins auf eine andere Person ist im Einzelfall möglich. Diese bringt die entsprechende Buchungsbestätigungsmail sowie eine Bestätigung, dass der Termin übertragen wurde, zu dem Termin mit.

Wie kann ein Termin abgesagt werden?

Die Buchungsbestätigungsmail enthält einen Link zur Absage des Termins. Über diesen kann der gebuchte Termin storniert werden. Anschließend wird der Termin wieder zur Buchung freigegeben.

Wann werden Termine eingestellt?

Es werden regelmäßig anhand der Impfstoffverfügbarkeit neue Termine für die Pop-Up-Impfzentren im Kreis frei geschalten. Eine gesonderte, jeweilige Meldung erfolgt nicht jedes Mal.

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