Zollernalbkreis

Omikron-Variante: Tests in Kitas und zum Schulstart – Fernunterricht bleibt als Option

05.01.2022

von Pressemitteilung

Omikron-Variante: Tests in Kitas und zum Schulstart – Fernunterricht bleibt als Option

© Pixabay

Lernen unter Pandemiebedingungen: Corona beeinflusst weiterhin den Schulunterricht (Symbolfoto).

Kinderbetreuung und Präsenzunterricht sollen bestehen bleiben: Das Land hat dazu die Testungen an Kitas und Schulen ausgeweitet und erneut Geld dafür zur Verfügung gestellt. Schulleitungen bekommen darüber hinaus jedoch einen Handlungsspielraum für Fern- und Hybridunterricht.

Vor allem aufgrund der Omikron-Variante werde Baden-Württemberg das Testnetz an Schulen und Kitas sowie in der Kindertagespflege noch enger stricken und die Investitionen noch einmal erhöhen. Das teilen Kultur- und Sozialministerium mit.

Mehr als 26 Millionen Euro stelle das Land zusätzlich zu den bereits vorgesehenen Mitteln zur Verfügung, um ab dem Ende der Weihnachtsferien bis zum Beginn der Faschingsferien (10. Januar bis einschließlich 25. Februar) die Testhäufigkeit beziehungsweise den Personenkreis der Testungen zu erweitern.

Dies sei ein weiterer Beitrag, um unkontrollierte Ausbruchsgeschehen zu verhindern und den Präsenzbetrieb sicherzustellen. Denn die Durchführung des Schulunterrichts in Präsenz und die Aufrechterhaltung der Kinderbetreuungsangebote hätten neben dem Gesundheitsschutz oberste Priorität.

Tests in erster und zweiter Woche

In der ersten Woche nach den Ferien sollen sich alle nicht-geboosterten Schülerinnen und Schüler täglich testen lassen, wenn an ihrer Einrichtung Antigenschnelltests zum Einsatz kommen, heißt es in der Pressemitteilung. Sollten PCR-Pooltests in Verwendung sein, sollen die Schulen nach Möglichkeit weitere Antigenschnelltests anbieten.

Ab der zweiten Woche bis zu den Faschingsferien stehen dann drei Antigenschnelltests oder zwei PCR-Testungen für die Kinder und Jugendlichen auf dem Pflichtprogramm, wenn sie nicht geboostert sind, schreiben die Ministerien.

Regeln für Personal ohne Booster

Darüber hinaus gilt für das gesamte nicht-geboosterte Personal an Schulen, Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege mit Start nach den Weihnachtsferien eine Testpflicht an jedem Präsenztag, wenn keine Boosterimpfung vorliegt.

Über einen entsprechenden zwischen Finanz-, Kultus- und Sozialministerium abgestimmten Beschlussvorschlag werde der Ministerrat in Kürze entscheiden.

Schutz erhöhen durch Booster oder Tests machen

Nach aktuellen Erkenntnissen könne der Schutz durch Auffrischungsimpfungen deutlich erhöht werden. Bis Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, Erzieherinnen und Erzieher sowie weiteres Personal einen Booster erhalten haben, wird also ein zusätzliches Testangebot geschaffen.

Zudem sei es wichtig, dass sich alle Betroffenen schon vor der Rückkehr nach den Ferien an Schulen, Kitas und Co. testen lassen, um die Sicherheit weiter zu erhöhen. Dies sei neben dem Aufruf zum Impfen und Boostern ein weiterer Appell der Landesregierung an die Bürgerinnen und Bürger. Das Verhalten jeder und jedes Einzelnen sei mit Omikron noch bedeutender geworden.

Grundregeln bleiben bestehen

Weiter heißt es: Die etablierten und gut eingespielten Infektionsschutz- und Hygienemaßnahmen an Schulen und Kindertageseinrichtungen bleiben bestehen – vom Tragen von Masken über das regelmäßige Lüften bis hin zu den Abstands- und Hygienevorgaben, sodass die Kinder und Jugendlichen sowie das Personal ab dem kommenden Montag gut gerüstet in den Präsenzbetrieb starten können.

Spielraum für Hybrid- oder Fernunterricht

Sofern der Präsenzunterricht auch unter Ausschöpfung aller zur Verfügung stehenden Ressourcen aus schulorganisatorischen Gründen nicht mehr vollständig sichergestellt werden kann, können Schulleitungen vorübergehend für einzelne Klassen, Lerngruppen, Bildungsgänge oder auch die gesamte Schule zu Fernunterricht oder Hybridunterricht (Kombination aus Präsenz- und Fernunterricht) wechseln, schreibt das Kultusministerium.

„Dies gelte sinngemäß auch für den Ganztag: Sofern unter Ausschöpfung aller zur Verfügung stehenden Ressourcen das Angebot nicht mehr vollständig sichergestellt werden kann, kann es vorübergehend reduziert werden.“

Schulleitung soll Extra-Maßnahmen überprüfen

Zu Sicherung einer einheitlichen Vorgehensweise ist hierfür vorab die Zustimmung der zuständigen Schulaufsichtsbehörde erforderlich. „Prüfen Sie bitte als Schulleitung regelmäßig, mindestens aber im Abstand von 10 Schultagen, ob die ergriffenen Maßnahmen noch erforderlich sind“, heißt es in einem Schreiben des Kultusministeriums.

Manche Schülerinnen und Schüler seien in besonderer Weise darauf angewiesen, Unterricht in Präsenz zu erhalten. Soweit es die verfügbaren Ressourcen zulassen, soll für diese Schülerinnen und Schüler Präsenzunterricht angeboten werden, heißt es weiter. Wer davon betroffen ist, listet das Kultusministerium auch online in dem Schreiben auf.

Regeln sollen Flexibilität ermöglichen

Weitere Informationen zum Thema, aber auch zur Notbetreuung, zum Anmeldeverfahren an Schulen und weiteren Themen gibt es hier.

„Wir antworten mit unseren Maßnahmen auf die Omikron-Variante, und gleichzeitig geben wir den Schulen mit den Regelungen die gewünschte Flexibilität, um auf das Infektionsgeschehen zu reagieren. Damit sind diese gerüstet für den Start am Montag“, sagt Kultusministerin Theresa Schopper.

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