Albstadt, Hechingen

Nach Doppelmord in Albstadt: Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen 52-Jährigen

11.05.2023

Von Benno Haile

Nach Doppelmord in Albstadt: Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen 52-Jährigen

© Pascal Tonnemacher

Eine Gedenkstelle im Garten des Wohnhauses, in dem der Angeklagte seine Nichte erdrosselt haben soll. (Archivfoto)

Wegen des Verdachts des zweifachen Mordes hat die Staatsanwaltschaft Hechingen Anklage gegen einen 52-jährigen Mann aus Albstadt erhoben. Er soll seine Nichte und einen Freund von ihr aus Rache getötet haben.

Wie die Staatsanwaltschaft in einer Pressemitteilung erklärt, werde dem Angeschuldigten im Wesentlichen vorgeworfen, am 18. Dezember 2022 seine Nichte in ihrer Wohnung in Albstadt erdrosselt zu haben, nachdem er diese über mehrere Stunden gegen ihren Willen dort festgehalten haben soll.

Weiterhin soll der Angeschuldigte drei Tage später einen Freund seiner Nichte mit einer Pistole in Albstadt erschossen haben. Die Staatsanwaltschaft geht nach Abschluss der Ermittlungen davon aus, dass der Angeschuldigte aus dem Motiv der Rache heraus gehandelt haben könnte.

Rache als Tatmotiv

Der Angeschuldigte sei der festen Überzeugung gewesen, dass er durch seine Nichte und deren Freunde in den Wochen vor der Tat bestohlen worden sei. Die Staatsanwaltschaft geht in beiden Fällen vom Tatbestand des Mordes aus und sieht in beiden Fällen die Mordmerkmale der Heimtücke und der niedrigen Beweggründe als erfüllt an.

Der Angeschuldigte, der sich seit dem 22. Dezember in Untersuchungshaft befindet, hat die beiden Taten eingeräumt. Er ist in der Vergangenheit bereits wegen mehrfachen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilt worden.

Zu möglichen vergangenen Haftstrafen im Ausland konnte die Staatsanwaltschaft keine Angaben machen: „Wir haben ein Rechtshilfe-Ersuchen nach Italien geschickt, aber das wurde noch nicht beantwortet“, teilt Staatsanwalt Ronny Stengel auf ZAK-Anfrage mit.

Spätestens im Mordprozess am Hechinger Landgericht dürfte das zur Sprache kommen.

Genauer Prozesstermin noch offen

Wann dort das Hauptverfahren gegen den Beschuldigten beginnen soll, konnte auf ZAK-Anfrage noch nicht genau gesagt werden.

Weil die Anklage noch ganz frisch ist, sei man noch gar nicht dazu gekommen, Verhandlungstermin zu besprechen. Vermutlich werde es September, bis der Prozess eröffnet werde, teilt Sarah Medde vom Landgericht mit.

Die Staatsanwaltschaft weist ausdrücklich darauf hin, dass das Urteil über die Strafbarkeit nur den Gerichten zusteht und dass der Angeschuldigte als unschuldig zu gelten hat, sofern ihm nicht durch rechtskräftiges gerichtliches Urteil seine Schuld nachgewiesen wurde.

Diesen Artikel teilen: