Bisingen, Hechingen

Nach Bisinger 80-Kilo-Drogenfund: 26-jähriger Händler zu Haftstrafe verurteilt

23.02.2022

von Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft

Nach Bisinger 80-Kilo-Drogenfund: 26-jähriger Händler zu Haftstrafe verurteilt

© Benno Haile

Der 26-Jährige Angeklagte wurde zu einer zehnjährigen Haftstrafe verurteilt. (Symbolfoto)

Mit der Verurteilung von zwei Männern wegen Beihilfe zum Drogenhandel war die „Akte 80 Kilo“ nicht geschlossen. Nun wurde ein 26-jähriger Drogenhändler zu einer langen Haftstrafe verurteilt.

Es war der bislang größte Drogenfund, der Kriminalermittlern im Zollernalbkreis jemals gelungen ist: Im Dezember 2019 stellten Fahnder der Rauschgiftermittlungsgruppe des Balinger Kommissariats in einer Gewerbehalle in Bisingen nächtens 80 Kilogramm Marihuana sicher, nachdem ein stiller Alarm die Pläne dreier Männer im Gewerbegebiet „Hinter Stöck“ durchkreuzt hatte.

Ein Tatverdächtiger wurde vor Ort festgenommen, einem weiteren Verdächtigen gelang die Flucht; er wurde nach monatelanger, ebenso intensiver wie öffentlichkeitswirksamer Fahndung inhaftiert. Das Duo wurde, jeweils wegen Beihilfe zum Betäubungsmittelhandel, durch das Landgericht Hechingen zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt.

Verdeckte Ermittlungen gegen weiteren Verdächtigen

Die Kriminalakte war damit unterdessen nicht geschlossen: Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei führten auch nach den beiden Verurteilungen verdeckte Ermittlungen gegen einen weiteren Verdächtigen aus Hechingen. Dieser wurde am 29. Juni 2021 wegen des dringenden Tatverdachts, andere Rauschgiftdelikte begangen zu haben (ebenfalls Handel mit Marihuana im Kilobereich sowie Kokain) in Untersuchungshaft genommen und angeklagt.

In diesem, wegen anderweitiger Rauschgiftdelikte geführten Verfahren werteten die Ermittler – wie in weiteren Fällen, die im vergangenen Jahr mehrjährige Haftstrafen vor dem Landgericht Hechingen zur Folge hatten – verschlüsselte Chatnachrichten der Kommunikationsdienste EncroChat und SkyECC aus.

Dabei erhärtete sich gegen den 26-Jährigen zusätzlich der Verdacht täterschaftlichen Handeltreibens in der „Akte 80 Kilo“. Die Staatsanwaltschaft Hechingen erhob mittels zweier Anklageschriften Anklage zur Großen Strafkammer des Landgerichts Hechingen wegen Handels mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge.

Haftstrafe von 10 Jahren

Am Ende der mehrtägigen Hauptverhandlung vor der 1. Großen Strafkammer stand eine Verurteilung des Angeklagten zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 10 Jahren wegen Handeltreibens von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in insgesamt 12 Fällen sowie wegen Besitzes von Betäubungsmitteln und Beihilfe zum Handeltreiben; gegen ihn wurde daneben die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt sowie die Einziehung von Wertersatz in Höhe von mehr als 280.000 € angeordnet.

Der Angeklagte hat sich zur Sache nicht eingelassen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Auf die Revision des Angeklagten wird der Bundesgerichtshof das Urteil in rechtlicher Hinsicht überprüfen.

Die Strafkammer hat wie bereits in vorangegangenen Strafverfahren – im Einklang mit weiteren Land- und Obergerichten in Deutschland – die verschlüsselten Chatnachrichten vollumfänglich für verwertbar erachtet und bei ihrer Urteilsfindung berücksichtigt. Die Verteidigung war der Verwertung der Chatnachrichten entgegengetreten.

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