Albstadt

Mutmaßlicher Steuerbetrug im sechsstelligen Bereich: Albstädter Gastronomen landen vor Gericht

14.02.2024

Von Hannah Irion

Mutmaßlicher Steuerbetrug im sechsstelligen Bereich: Albstädter Gastronomen landen vor Gericht

© Jasmin Alber

Beim Balinger Finanzamt sollen die Angeklagten über mehrere Jahre nur einen kleinen Teil der Einnahmen ihres Restaurants angegeben haben.

Über mehrere Jahre hinweg sollen die beiden Angeklagten die Einnahmen ihres Restaurantbetriebs nicht ordnungsgemäß gemeldet und so mehrere Hunderttausend Euro Steuern hinterzogen haben. Ein Vorwurf, den die Beschuldigten weitestgehend einräumen. Für die Staatsanwaltschaft ist die komplexe Beweisaufnahme dennoch unabdingbar.

Seit vergangenem Mittwoch müssen sich eine Albstädterin und ein Albstädter wegen des Vorwurfs der Steuerhinterziehung in großem Stil vor dem Hechinger Amtsgericht verantworten. Laut Anklageschrift sollen die beiden nacheinander als Inhaber eines Albstädter Gastronomiebetriebs große Teile ihrer Einnahmen dem Finanzamt bewusst nicht gemeldet haben, um eine geringere Steuerlast zu erwirken.

Zwischen 2014 und 2017 habe laut Staatsanwaltschaft die Beschuldigte, die vor ihrem Mitangeklagten als Inhaberin das Lokal betrieb, bei der Umsatz-, Gewerbe- und Einkommenssteuer sowie dem Solidaritätszuschlag eine Summe von insgesamt rund 370.000 Euro hinterzogen.

Als 2017 Angeklagter Nummer zwei das Restaurant übernahm, soll er genauso weitergemacht haben. Davon ist jedenfalls die Staatsanwaltschaft überzeugt. Auch er habe dem Finanzamt bewusst nur einen Bruchteil seiner Einnahmen gemeldet und dadurch innerhalb eines Jahres Steuern in Höhe von rund 93.000 Euro hinterzogen, so die Staatsanwältin.

Fall füllt 15 Stehordner

Ein juristisch schwieriges Thema. Allein die in der Anklageschrift genannten Summen basierten auf Schätzungen, erklärte der Vorsitzende Richter. Und auch der Anwalt der Angeklagten machte gleich zu Beginn des Prozesses auf die Komplexität des Falls aufmerksam: „Das Ganze füllt 15 Stehordner mit rechtlich komplizierten Angelegenheiten.“

Er brachte daher Verständigungsgespräche ins Spiel, mit denen sich nach kurzer Diskussion auch die Vertreterin der Staatsanwaltschaft einverstanden zeigte. Damit erhoffte sich die Verteidigung, mögliche Freiheitsstrafen gering genug auszuhandeln, um diese zur Bewährung aussetzen zu können. Hierfür müssten die Haftstrafen unterhalb der Grenze von zwei Jahren liegen.

Verständigung zum jetzigen Zeitpunkt nicht sinnvoll

Aus Sicht der Staatsanwaltschaft führt jedoch auch nach dem über eine Stunde langen Gespräch kein Weg an einer Beweisaufnahme vorbei. Zunächst müsse geklärt werden, ob eine Freiheitsstrafe überhaupt in Frage komme, oder es auf eine Geldstrafe hinauslaufe, so die Staatsanwältin. Daher halte auch der Vorsitzende laut eigener Aussage eine Verständigung zum jetzigen Zeitpunkt für wenig sinnvoll.

Die zwei Angeklagten zeigten sich unterdessen weitestgehend geständig. Über ihre Anwälte ließen beide verlauten, die ihnen vorgeworfenen Taten einzuräumen – mit einer Ausnahme. Über die tatsächliche Höhe des Betrags könnten beide keine Aussage machen, erklärten ihre Verteidiger.

Um unter anderem dahingehend an Klarheit zu gewinnen, plant das Gericht, für den kommenden Prozesstag zwei Zeugen zu laden. Dieser findet am 6. März um 9 Uhr statt. Planmäßig soll an diesem Tag auch bereits das Urteil fallen. 100 Prozent sicher sei sich der Vorsitzende da aber nicht: „Es kann immer zu Überraschungen kommen.“

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