Meßstetten

Meßstettens Bürgermeister Frank Schroft ist positiv auf Corona getestet

26.01.2022

Von Gudrun Stoll

Meßstettens Bürgermeister Frank Schroft ist positiv auf Corona getestet

© Stadt

Bürgermeister Frank Schroft.

Frank Schroft hat sich mit dem Coronavirus infiziert. Er hat am Vormittag in sozialen Medien darüber informiert, dass er ein positives PCR-Ergebnis bekommen habe.

Er befinde sich demnach ab sofort in Quarantäne. „Ich bin froh, dass ich dank meiner Booster-Impfung aktuell nur sehr leichte Symptome habe“, teilt der Rathauschef auf Twitter weiter mit. Er werde, soweit möglich, die Verwaltungsgeschäfte von zu Hause aus erledigen.

Stellvertreter leitet Sitzung

Trotz der Erkrankung des Bürgermeisters wird am Terminplan für die Sitzungen des Gemeinderates festgehalten. So hält der Meßstetter Gemeinderat am Freitag, 28. Januar, wie angekündigt seine nächste öffentlichen Sitzung in der Festhalle ab. Da sich Frank Schroft in Quarantäne befindet, ist vorgesehen, dass Bürgermeisterstellvertreter Thomas Holl die Sitzung leitet.

Strengere Regeln

Im Nachgang der Einladung zur Sitzung des Gemeinderates am 28. Januar seien auf dem Rathaus vereinzelt Bedenken von Fraktionsvorsitzenden bezüglich der Durchführung einer Präsenzsitzung eingegangen, teilt die Stadtverwaltung Meßstetten mit.

Die aktuelle Corona-Verordnung des Landes sehe aufgrund der Pandemielage für Sitzungen des Gemeinderates nun strengere Regelungen vor. Für die Präsenzsitzung am Freitag gelten folgende Hygiene- und Schutzmaßnahmen: Nicht-immunisierten Teilnehmern sowie Besuchern in beiden Alarmstufen ist der Zutritt nur nach Vorlage eines Antigen- oder PCR-Testnachweises gestattet.

Test für Teilnahme

Daher müssen nicht-immunisierte Personen beim Betreten der Festhalle einen zertifizierten Antigen- oder PCR-Test vorlegen.

Maskenpflicht für alle

Die aktuelle Fassung der Corona-Verordnung schreibt das Tragen einer Maske für Besucher vor, nicht aber für Ratsmitglieder und Personen, die an Sitzungen aus dienstlichen Gründen mitwirken. Im Rahmen des Hausrechts ordnet die Stadtverwaltung aber das Tragen einer Maske (FFP2-Maske oder vergleichbar) für alle Personen an, die an der Sitzung teilnehmen.

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