Zollernalbkreis

Der ZOLLERN-ALB-KURIER distanziert sich von schriftlichen Angeboten und unerlaubten Werbeanrufen

05.01.2023

von ZOLLERN-ALB-KURIER

Der ZOLLERN-ALB-KURIER distanziert sich von schriftlichen Angeboten und unerlaubten Werbeanrufen

© Benno Haile

Unerlaubte Werbeanrufe sind verboten (Symbolfoto).

In eigener Sache: Der ZOLLERN-ALB-KURIER distanziert sich ausdrücklich von unerlaubten Werbeanrufen eines angeblichen „neuen ZAK“.

ZAK-Leserinnen und -Leser waren in den vergangenen Tagen von Callcenter-Mitarbeitern angerufen worden oder erhielten Post – und meldeten sich anschließend besorgt bei ihrem ZOLLERN-ALB-KURIER.

Doch der ZOLLERN-ALB-KURIER steckt nicht hinter Werbeanrufen eines angeblichen „neuen ZAK“ und macht den Leserinnen und Lesern weder per Telefon, noch schriftlich Angebote. Der Verlag distanziert sich ausdrücklich davon.

Werbeanrufe bei Verbrauchern sind ohne vorherige Einwilligung rechtswidrig

Werbeanrufe ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung des Angerufenen sind rechtswidrig. Es können Bußgelder von bis zu 300.000 Euro festgesetzt werden. Das schreibt die Bundesnetzagentur, die unerlaubte Werbeanrufe verfolgt und gegen die Verursacher vorgeht.

In solchen Fällen rät die Polizei sich Datum, Uhrzeit und Grund des Anrufs sowie Namen, Unternehmen und Rufnummer des Anrufers zu notieren und sich damit an die örtliche Verbraucherzentrale zu wenden. Auch bei der Bundesnetzagentur können sich Betroffene beschweren.

Wohin Sie sich wenden können

Das Info- und Termintelefon der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg erreichen Sie von Montag bis Donnerstag von 10 bis 18 Uhr und am Freitag von 10 bis 14 Uhr telefonisch unter 0711/669110.

Die Bundesnetzagentur erreichen Sie für Fragen und Beschwerden telefonisch unter 0228/141516 oder per E-Mail unter Beschwerdestelle-Telefonwerbung1@bnetza.de oder auf ihrer Webseite auf bnetza.de/unerlaubtetelefonwerbung.

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