Balingen

Darf man Verbrenner an „Stromtankstellen“ parken? Wie teuer das Balingen werden kann

26.03.2024

Von Jasmin Alber

Darf man Verbrenner an „Stromtankstellen“ parken? Wie teuer das Balingen werden kann

© Jasmin Alber

Nur so ist’s erlaubt: Während des Ladevorgangs parkt ein Elektroauto auf einem „Stromtankstellen“-Parkplatz – hier in der Balinger City. Eine Parkscheibe ist trotzdem obligatorisch.

Nicht häufig, aber immer wieder sieht man im Balinger Stadtgebiet Autos mit Verbrennermotor, die auf einem „Stromtankstellen“-Parkplatz abgestellt sind. Diese E-Parkplätze wird es künftig noch öfter geben. Aber was gilt eigentlich? Ist es einfach rücksichtsvolles Verhalten, diese Parkplätze für E-Fahrer nicht zu blockieren, oder werden Verstöße geahndet? Wir haben bei der Balinger Verwaltung nachgefragt.

Die Stadtwerke bauen die E-Ladeinfrastruktur sukzessive weiter aus. Insgesamt gibt es mittlerweile schon über 48 Ladepunkte, die auf 14 Standorte verteilt sind, informiert Tamara Sauer, Leiterin Marketing und Kommunikation bei den Stadtwerken Balingen. „Die Ladeleistung beträgt durchweg mindestens 22 kW und kann an sechs Standorten bis zu 150 kW erreichen.“

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Aber was gilt eigentlich? Ist es einfach nur rücksichtsvolles Verhalten von Nicht-Elekrofahrern, die zugehörigen Ladeparkplätze nicht zu blockieren, oder tatsächlich verboten – ähnlich wie beim Parken auf Behindertenparkplätzen ohne Nachweis? Vorneweg: Man darf ohne E-Auto nicht auf den entsprechend gekennzeichneten Stellplätzen parken.

Keine Häufung bei unbefugtem Parken in Balingen

Dass es zwar keine Häufung der „falschen E-Parker“ gibt, teilt die Stadtverwaltung auf Nachfrage mit. Wohl aber, dass Verstöße selbstredend geahndet werden, wenn der Vollzugsdienst die Falschparker erwischt. „Insgesamt ist festzustellen, dass die E-Ladestellen uns nicht als gravierende Schwerpunktstelle in Bezug auf unbefugtes Parken bekannt sind, aber die Fälle treten natürlich auf und werden vom Gemeindevollzugsdienst auch aufgenommen und entsprechend geahndet“, fasst es Rathaussprecher Dr. Dennis Schmidt zusammen.

Wer falsch parkt, riskiert ein Verwarnungsgeld

Das unberechtigte Parken mit einem Nicht-E-Auto wird mit 55 Euro verwarnt, informiert er.

Doch auch für E-Autofahrer, die ihre Wagen an den „Stromtankstellen“ zum Laden parken dürfen, gibt es Regeln: Für sie „ist die Parkzeit natürlich begrenzt, im Innenstadtbereich für ein E-Auto auf 3 Stunden“, so Dr. Schmidt. Wer länger parkt, muss mit 20 Euro Verwarnungsgeld rechnen. Die Höhe dieses Verwarnungsgelds steigert sich, je nachdem, wie lange zu lang man parkt: nach 30 Minuten auf 25 Euro, nach einer Stunde auf 30 Euro, nach 2 Stunden auf 35 Euro und als Höchstsatz ab 3 Stunden auf 40 Euro, zählt der Stadtsprecher auf.

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