Tuttlingen

Corona-Hotspot Tuttlingen führt infolge der hohen Infektionszahlen strengere Regeln ein

04.12.2020

Von Benno Haile

Corona-Hotspot Tuttlingen führt infolge der hohen Infektionszahlen strengere Regeln ein

© Thommy Weiss/Pixelio

Die strengeren Corona-Regeln schließen auch eine Ausweitung der Maskenpflicht ein. (Symbolfoto)

Der Nachbarlandkreis Tuttlingen gehört zu den Landkreisen mit der höchsten Infektionsrate in Baden-Württemberg. Deshalb werden dort die Corona-Maßnahmen nun verschärft.

Noch bevor die Landesregierung die ihre geplante Hotspot-Strategie verkünden konnte, haben sich der Landkreis Tuttlingen und der Schwarzwald-Baar-Kreis selbst strengere Corona-Regeln auferlegt. Die beiden Landkreise gehören aktuell zu denen mit dem höchsten Inzidenz-Wert in Baden-Württemberg (Tuttlingen: 192,5; Schwarzwald-Baar-Kreis: 195,3).

Der Landkreis Tuttlingen hat am Donnerstag eine Allgemeinverfügung veröffentlicht, die am Freitag in Kraft tritt und strengere Corona-Maßnahmen und weitere Einschränkungen des Alltaglebens beinhaltet.

Das sind die neuen Regeln

  • Im öffentlichen und privaten Raum dürfen sich nur noch Angehörige des eigenen Haushalts oder Angehörige des eigenen Haushalts mit einer weiteren Person aufhalten. In diesem Fall maximal fünf Personen. Kinder bis einschließlich 14 Jahren sind hiervon ausgenommen.
  • Die Teilnehmerzahl bei Bestattungen wird auf 50 begrenzt.
  • Der Besuch in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen ist nur nach vorherigem Antigentest oder mit FFP2-Maske erlaubt. Zusätzlich werden Besuche in diesen Einrichtungen auf eine Person pro Tag je Patient, Bewohner bzw. Rehabilitand beschränkt. Diese Einschränkung der Besucherzahl kann insbesondere für nahestehende Personen im Einzelfall, beispielsweise im Rahmen der Sterbebegleitung oder zur Begleitung eines erkrankten Kindes, aufgehoben werden.
  • Die Maskenpflicht wird ausgeweitet und gilt auch für den Innenstadtbereich von Tuttlingen und Trossingen, im Umfeld von 50 Metern um Schulen, Kindergärten und Kindertagesstätten montags bis freitags im Zeitraum von 7 Uhr bis 9 Uhr und 12 Uhr bis 17 Uhr, während des Besuchs der Räumlichkeiten, die der Religionsausübung und Weltanschauung dienen, sowie zu Beginn und Ende religiöser Veranstaltungen im Umfeld von 50 Metern dieser Räumlichkeiten und auf Friedhöfen.
  • Der Konsum von alkoholischen Getränken im öffentlichen Raum ist untersagt.

Gültig bis 20. Dezember

Die Allgemeinverfügung tritt am Freitag in Kraft und gilt bis zum Ablauf des 20. Dezembers. Sollte die 7-Tages-Inzidenz von 200 pro 100.000 Einwohnern bezogen auf den Landkreis Tuttlingen in sieben aufeinander folgenden Tagen unterschritten werden, kann die Allgemeinverfügung schon vorher aufgehoben werden.

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