Balingen

Betrug mit gefälschten Verzehrbons auf Bang Your Head 2018: 24-Jähriger muss Geldstrafe zahlen

21.05.2019

Von Pascal Tonnemacher

Betrug mit gefälschten Verzehrbons auf Bang Your Head 2018: 24-Jähriger muss Geldstrafe zahlen

© minad - stock.adobe.com

Die Staatsanwaltschaft ist sicher: Mindestens 448 gefälschte Verzehrbons hatte der 24-Jährige in Besitz. (Symbolfoto)

Ein 24-Jähriger ist wegen des Vorwurfs der Urkundenfälschung und des Siegelbruchs verurteilt worden. Er hatte auf dem Balinger Bang-Your-Head-Festival im vergangenen Jahr gefälschte Verzehrbons besessen und hat diese dort auch weitergegeben. Der Strafbefehl ist bereits rechtskräftig, der Beschuldigte muss eine Geldstrafe in Höhe von 3200 Euro bezahlen.

Auch wenn der 24-jährige Beschuldigte rechtskräftig verurteilt ist, bleiben Einzelheiten nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft unklar. Der Beschuldigte soll die Bons, die er auf dem Bang-Your-Head-Festival 2018 besessen hatte, entweder selbst hergestellt oder hergestellt haben lassen.

Fragen bleiben trotz Verurteilung ungeklärt

Unklar bleibt auch, ob der Beschuldigte eine Druckmaschine für solche Bons im Auto hatte. Weil er jedoch sein polizeilich versiegeltes Auto unerlaubt geöffnet hat, war auch der Vorwurf des Siegelbruchs Teil des Strafbefehls.

Ob er die Verzehrbons selbst einlösen, verschenken oder gar verkaufen wollte, kann die Staatsanwaltschaft nicht mit letzter Gewissheit sagen.

Schwindel fliegt beim Einlösen auf

Klar ist jedoch, dass er mindestens 448 Bons im Wert von jeweils 2,10 Euro mit sich führte. Der Schwindel flog auf, als jemand einen dieser gefälschten Bons einlösen wollte. Das Personal hat die Fälschung erkannt und Anzeige erstattet.

Die Staatsanwaltschaft beantragte dann im April beim Balinger Amtsgericht den Strafbefehl und eine Geldstrafe in Höhe von 3200 Euro. Das Gericht hat den Strafbefehl, der mittlerweile rechtskräftig ist, antragsgemäß erlassen. Der 24-Jährige ist damit rechtskräftig verurteilt.

Acht weitere haben Bons erhalten, werden aber nicht bestraft

Acht weitere Beschuldigte, die vom Verurteilten Bons erhalten hatten, kamen schlussendlich ungeschoren davon. Das Ermittlungsverfahren gegen sie wurde eingestellt, da die Staatsanwaltschaft nicht nachweisen konnte, dass sie wussten oder zumindest billigend in Kauf nahmen, dass die Bons gefälscht waren, so Staatsanwalt Markus Engel.

Diesen Artikel teilen: