Hechingen/Sigmaringen

Betrug bei Corona-Hilfen: Strafe für Ferienwohnungsvermieter nach Berufung verringert

18.01.2023

von Julia Brunner

Betrug bei Corona-Hilfen: Strafe für Ferienwohnungsvermieter nach Berufung verringert

© Sebastian Korinth

Statt 250 Euro muss der Mann nach Urteil des Landgerichts nur noch 195 Euro bei 90 Tagessätzen zahlen.

2020 hatte ein Mann 3500 Euro Soforthilfen beantragt und dabei falsche Angaben zu seinem Einkommen gemacht. Obwohl der Software-Verkäufer mit seinem eigentlichen Job wesentlich mehr verdient, erhielt er die Corona-Hilfe. Bereits vor einem halben Jahr wurde der Ferienwohnungsvermieter zu einer Geldstrafe von 22.500 Euro verurteilt, legte jedoch Berufung ein. Das Landgericht Hechingen senkte den Tagessatz der Strafe nun um 55 Euro.

Ein Mann aus dem nördlichen Kreisgebiet Sigmaringens ist vom Landgericht Hechingen zu 90 Tagessätzen von jeweils 195 Euro, insgesamt 17.550 Euro, verurteilt worden. Der Mann hatte 2020 Corona-Soforthilfen beantragt und dabei falsche Angaben gemacht. Bereits Mitte Juni 2022 war er deshalb vom Amtsgericht Sigmaringen zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu jeweils 250 Euro verurteilt worden. Nach...

91% des Artikels sind noch verdeckt.

Jetzt weiterlesen
Sie möchten einen kostenpflichtigen Artikel lesen. Wählen Sie hier Ihr ZAK+ Angebot, um den kompletten Artikel lesen zu können.
Diesen Artikel teilen: