Albstadt

Auch wenn die Post nicht liefert: OB-Wahl in Albstadt ist nicht anfechtbar

22.03.2023

Von Holger Much

Auch wenn die Post nicht liefert: OB-Wahl in Albstadt ist nicht anfechtbar

© Dagmar Stuhrmann

Der rote Wahlbriefumschlag musste bis 19. März, 18 Uhr, bei der Stadtverwaltung eingegangen sein.

In einem ganzen Post-Zustellbezirk in Ebingen kamen die Unterlagen für die Briefwahl zum zweiten Gang der Oberbürgermeisterwahl nicht an. Die Stadtverwaltung hatte die Unterlagen mit der Post verschickt, die letzte Fuhre, so bestätigt das Wahlamt, ging am Montag-Spätnachmittag raus. Seither fehlt, soweit wir das nachverfolgen können, bisher in dem Bezirk rund um das Ebinger Gymnasium jede Spur von den Unterlagen.

Während einige Wählerinnen und Wähler noch rechtzeitig aktiv werden konnten, sich die Unterlagen erneut im Rathaus holen und damit wählen konnten, wurden andere durch diese Umstände am Wählen gehindert. Wir haben bei der Stadtverwaltung nach den näheren Umständen gefragt. Die letztendlich wichtigste Aussage vorneweg: Anfechtbar wird die Wahl durch diesen unglücklichen Umstand nicht.Weil sich ab F...

95% des Artikels sind noch verdeckt.

Jetzt weiterlesen
Sie möchten einen kostenpflichtigen Artikel lesen. Wählen Sie hier Ihr ZAK+ Angebot, um den kompletten Artikel lesen zu können.
Diesen Artikel teilen: