Hechingen

Amtsgericht verdonnert einen Hechinger zu 3600 Euro Strafe, weil er den Hitler-Gruß zeigte

23.05.2019

von Hardy Kromer

Amtsgericht verdonnert einen Hechinger zu 3600 Euro Strafe, weil er den Hitler-Gruß zeigte

© Pascal Tonnemacher

Das Amtsgericht Hechingen verurteilte einen Mann zu einer saftigen Geldstrafe fürs Zeigen des Hitler-Grußes.

Ein polizeibekannter Mann aus der Hechinger Unterstadt sollte am Donnerstagvormittag vor dem Amtsgericht erscheinen. Angeklagt war er wegen des „Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“.

Was dahinter steckt: Laut Anklageschrift soll der Mann auf einem Hechinger Supermarkt-Parkplatz „einer ausländischen Person“ zweimal den Hitler-Gruß gezeigt haben. Den Arm soll der Hechinger in charakteristischer Weise erhoben und dazu noch „Adolf Hitler“ gerufen haben.

Der Anlass: Der mutmaßliche Ausländer soll den Mann um eine Geldspende gebeten haben. Auch eine wüste rassistische Beleidigung soll dem Angeklagten über die Lippen gekommen sein.

Angeklagter erscheint nicht vor Gericht

Zum Verhandlungstermin pünktlich erschienen waren Richter, Protokollantin, Anklagevertreterin und zwei Zeugen. Vergeblich warteten sie allesamt auf den Angeklagten. Am wenigsten verwundert zeigte sich darüber der Polizeibeamte, der zum Tatgeschehen aussagen sollte. Es sei nicht das erste Mal, dass der Angeklagte nicht zum Prozess komme, wusste er zu berichten.

90 Tagessätze zu je 40 Euro als Strafe

Ungeschoren davonkommen soll der mutmaßliche Adolf-Hitler-Grüßer freilich nicht. Per Sitzungsstrafbefehl verhängte Richter Dr. Desmond Weyl auf Antrag der Staatsanwaltschaft 90 Tagessätze à 40 Euro, also 3600 Euro. Sollte der Delinquent diesen Strafbefehl nicht akzeptieren, kommt es im zweiten Anlauf doch noch zu einer mündlichen Verhandlung.

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