Aufgrund der Berichterstattung im "ZOLLERN-ALB- KURIER" seien sie erst auf den Verwaltungsvorgang aufmerksam geworden, sagte gestern der leitende Oberstaatsanwalt Karl-Heinz Kurz. Jener Ermessensspielraum, auf den sich der Landrat und seine Führerscheinstelle im Falle eines auch nach 21 Flensburg-Punkten nicht entzogenen "Pappendeckels" beruft, wird von den Staatsanwälten derzeit noch in Frage ...
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