Während die 28-jährige Albstädterin von der Strafkammer des Landgerichts Hechingen zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten, auf zwei Jahre Bewährung, verurteilt wurde, muss ihr 29-jähriger Mann eine Haftstrafe von viereinhalb Jahren verbüßen. Sowohl Gericht als auch Staatsanwältin und Verteidiger gingen von einem minderschweren Fall aus, da der Geschlechtsverkehr in der Albstädter Wohnung einve...
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