Zollernalbkreis

Waldbrandgefahr: Landratsamt stellt Verhaltensregeln auf und gibt Tipps für den Ernstfall

22.06.2022

von Pressemitteilung

Waldbrandgefahr: Landratsamt stellt Verhaltensregeln auf und gibt Tipps für den Ernstfall

© Landratsamt

Ein trockener Fichten-Reinbestand ist bei hohen Temperaturen besonders waldbrandgefährdet.

Die sommerlichen Temperaturen und die Trockenheit im Wald sorgen für eine erhöhte Waldbrandgefahr. Das Landratsamt bittet darum, Verhaltensregeln und Vorsichtsmaßnahmen einzuhalten.

„Die Wälder im Zollernalbkreis sind aufgrund der guten Wasserspeicherfähigkeit der Böden und ihrem hohen Anteil an Laubholz zwar nicht extrem waldbrandgefährdet, aber die Hitze sorgt hier dennoch vor allem in sonnigen Lagen für eine schnelle Austrocknung der Bodenvegetation“, mahnt Christian Beck, Leiter des Forstamts im Zollernalbkreis, in einer Pressemitteilung des Landratsamts.

Der kleinste Funke kann einen großen Brand auslösen

Jede unachtsam weggeworfene Zigarette, das aus dem Ruder gelaufene Grillfeuer oder sonstige Unachtsamkeit mit offenem Feuer im Wald kann dann verheerende Folgen haben. „Trockenes Laub und Reisig sowie die Nadelstreu können schon beim kleinsten Funken Feuer fangen. Der Wind wirkt wie eine Brandbeschleuniger, um einen Flächenbrand im Wald auszulösen.“, so Beck weiter.

Vorsichtsmaßnahmen

Personen, die in den kommenden Tagen den Wald aufsuchen, werden deshalb gebeten, unbedingt folgende Verhaltensregeln einzuhalten:

  • Vom 1. März bis 31. Oktober gilt im Wald ein grundsätzliches Rauchverbot.
  • Das Feuer machen ist nur an den offiziellen und fest eingerichteten Feuerstellen bzw. ausgewiesenen Grillstellen erlaubt. Sollte die Waldbrandgefahr weiter steigen, behält sich das Forstamt vor, zusätzliche Maßnahmen anzuordnen und beispielsweise das Grillen im Wald zu untersagen. An erlaubten Feuerstellen muss das Feuer immer beaufsichtigt und vor dem Verlassen unbedingt vollständig gelöscht werden. Nicht gestattet ist das Grillen im Wald auf mitgebrachten Grillgeräten.
  • Offenes Feuer außerhalb des Waldes muss mindestens 100 Meter vom Waldrand entfernt sein.

Verhalten im Ernstfall

Sollte trotz aller Vorsichtsmaßnahmen im Wald ein Brand ausgebrochen sein, gibt das Forstamt folgende Brandschutztipps:

  • Zunächst gilt es, Ruhe zu bewahren und sich, andere Personen und Tiere nicht in Gefahr zu bringen.
  • Die Notrufnummer 112 wählen und die Rettungsleitstelle über folgende Punkte informieren:
  • Wo brennt es? Genaue Ortsangabe, markante Geländepunkte (großer Baum, Wiese oder Felsen) benennen
  • Wie groß ist das Ausmaß des Brandes?
  • Was brennt? Die Bodenvegetation oder Baumkronen?
  • Wer oder was ist betroffen? Sind Personen, Häuser oder andere Einrichtungen in Gefahr?
  • Ort, von dem aus der Brand gemeldet wird unter Angabe einer Rückrufnummer und des genauen Aufenthaltsortes.
  • Dann auf die Rettungskräfte warten, um diese gegebenenfalls zum Brandort zu führen.

Offizielle Rettungspunkte im Wald, die zur Orientierung bei Unfällen oder Waldbränden genutzt werden, können beispielsweise in der kostenfreien mobilen App „Hilfe im Wald“ abgerufen werden. Diese ist in allen gängigen App-Stores verfügbar. Darüber hinaus können sie im Bürger-Informationsportal auf der Website des Landratsamts abgerufen werden.

Tagesaktuelle Informationen zur Waldbrandgefahr können auf der Website des Deutschen Wetterdienstes eingesehen werden.

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