Geislingen

Stadt führt einen Mindestsatz ein

30.08.2017

von Rosalinde Conzelmann

Bei der Verpachtung ihrer Grundstücke will die Stadtverwaltung die Unkosten decken. Nicht allen Geislingern gefällt das.

An der Neuregelung bei der Verpachtung von städtischen Grundstücken auf Geislinger Gemarkung, die die Stadt schon im vergangenen Jahr eingeführt hat, stören sich wohl einige wenige. Wie das Rathaus bestätigt, gab es vereinzelt Beschwerden. Diese weist Kämmerer Oliver Juriatti, der auch für die Liegenschaftsverwaltung verantwortlich ist, aber zurück. „Wir wollen die Bürger nicht über Gebühr belasten, es geht uns lediglich darum, die Unkosten zu decken“, sagt er. Und dies habe er den Betroffenen auch ausführlich erläutert.

Viele Jahre war es so geregelt, dass die Gebührensätze für die Verpachtung der städtischen Grundstücke je nach deren Lage und Beschaffenheit zwischen zehn Cent und 1, 65 Euro pro Ar lagen. Das bedeutete, dass einige Pächter einige hundert Euro, andere nicht mal zehn Euro pro Jahr zahlten. Und bei diesen wenigen, deren Pacht unter zehn Euro lag, hat die Stadt eine Mindestpacht eingeführt. Juriatti betont mehrfach, dass die Änderung nur die Pächter betrifft, die unter der Zehn-Euro-Grenze liegen.

„Es kann nicht sein, dass wir drauflegen“, sagt der Kämmerer. Einzig und allein aus diesem Grund habe die Verwaltung die Änderung im Herbst 2016 beschlossen, nachdem nach neun Jahren die Verträge ausgelaufen sind. Denn natürlich sei es wichtig, dass die städtischen Grundstücke, sei es Ackerland oder Wiese, bewirtschaftet würden und nicht brach liegen. Aber die Stadt sei auch angehalten, wirtschaftlich zu haushalten. Deshalb sollen zumindest die Unkosten, wie beispielsweise das Porto für den Schriftverkehr, über die Gebühren gedeckt werden.

Mit dieser Handhabe steht die Stadt Geislingen im Übrigen nicht alleine da. „Auch Albstadt, Balingen, Bisingen, Hechingen, Meßstetten, Schömberg und Rosenfeld haben längst eine Mindestpacht eingeführt“, weiß Juriatti aus einer Befragung, die zwei Jahre zurückliegt.

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